+Titel 3 - Bewertung der IKT-Risikopositionen und -kontrollen der Institute
---+3.1 Allgemeine Überlegungen
------+35. Die zuständigen Behörden sollten bewerten, ob das Institut seine IKT-Risiken ordnungsgemäß …
------+36. Die zuständigen Behörden sollten zunächst die erheblichen inhärenten IKT-Risiken ermitteln …
------+37. Bei der Durchführung der Bewertung unter diesem Titel sollten die zuständigen Behörden alle …
---+3.2 Ermittlung erheblicher IKT-Risiken
------+38. Die zuständigen Behörden sollten unter Berücksichtigung der nachstehenden Schritte die …
------+39. Bei der Überprüfung des IKT-Risikoprofils des Instituts sollten die zuständigen Behörden alle …
------+40. Im Rahmen des Prozesses zur Ermittlung der IKT-Risiken mit potenziell erheblichen …
------+41. Zu diesem Zweck sollten die zuständigen Behörden die vom Institut angewandten Methoden und …
------+42. Unter Berücksichtigung der durchgeführten Überprüfungen des IKT-Risikoprofils und der oben …
------+43. Bei der Bewertung der potenziellen Auswirkungen von IKT-Risiken auf die kritischen IKT-Systeme …
------+44. Die zuständigen Behörden sollten sodann die ermittelten IKT-Risiken, die als erheblich …
---+3.3 Bewertung der Kontrollen zur Minderung erheblicher IKT-Risiken
------+45. Um die verbleibende IKT-Risikoposition des Instituts zu bewerten, sollten die zuständigen …
------+46. Zu diesem Zweck sollten die zuständigen Behörden im Hinblick auf die ermittelten erheblichen …
------+47. Bei der Bewertung sollten das Ergebnis der Analyse des Gesamtrisikomanagement- und internen …
------+48. Die zuständigen Behörden sollten die folgenden Bewertungsschritte in einer Weise durchführen …
------+49. Die zuständigen Behörden sollten prüfen, ob das Institut über geeignete …
------+50. Die zuständigen Behörden sollten bewerten, wie die anwendbaren Risikomanagement-Rollen und …
------+51. Die zuständigen Behörden sollten beurteilen, ob die Innenrevision im Hinblick auf die Prüfung …
------+52. Für die ermittelten erheblichen IKT-Risiken sollten die zuständigen Behörden bewerten, ob das …
------+53. Neben den Anforderungen der EBA-SREP-Leitlinien (Absätze 279-281) sollten die zuständigen …
------+54. Bei dieser Bewertung sollten die zuständigen Behörden insbesondere berücksichtigen, ob der …
------+55. Die zuständigen Behörden sollten bewerten, ob das Institut über einen wirksamen Rahmen zur …
------+56. Die zuständigen Behörden sollten bewerten, ob das Institut über einen wirksamen Rahmen für die …
------+57. Die zuständigen Behörden sollten bewerten, ob das Institut über einen wirksamen Rahmen für die …
------+58. Für beaufsichtigte Institute, die in den Anwendungsbereich der BCBS 239-Grundsätze für die …
------+59. Die zuständigen Behörden sollten bewerten, ob die Auslagerungsstrategie des Instituts, die mit …
------+60. Insbesondere sollten die zuständigen Behörden bewerten, ob das Institut über einen wirksamen …
---+3.4 Zusammenfassung der Feststellungen und der Punktebewertung
------+61. Im Anschluss an die oben genannte Bewertung sollten die zuständigen Behörden eine Stellungnahme …
------+62. Wenn die zuständigen Behörden davon ausgehen, dass das IKT-Risiko erheblich ist, und die …
------+Anhang - IKT-Risikotaxonomie

Titel 3 - Bewertung der IKT-Risikopositionen und -kontrollen der Institute

Titel 3 - Bewertung der IKT-Risikopositionen und -kontrollen der Institute

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung
3.1 Allgemeine Überlegungen

3.1 Allgemeine Überlegungen

3.2 Ermittlung erheblicher IKT-Risiken

3.2 Ermittlung erheblicher IKT-Risiken

3.3 Bewertung der Kontrollen zur Minderung erheblicher IKT-Risiken

3.3 Bewertung der Kontrollen zur Minderung erheblicher IKT-Risiken

3.4 Zusammenfassung der Feststellungen und der Punktebewertung

3.4 Zusammenfassung der Feststellungen und der Punktebewertung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/