+43. Institute sollten ihre IRRBB-Risikobereitschaft sowohl hinsichtlich des wirtschaftlichen Werts …
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43. Institute sollten ihre IRRBB-Risikobereitschaft sowohl hinsichtlich des wirtschaftlichen Werts …
Institute sollten ihre IRRBB-Risikobereitschaft sowohl hinsichtlich des wirtschaftlichen Werts als auch hinsichtlich der Erträge festlegen und dabei insbesondere die folgenden Regeln beachten: - (a) Institute sollten eindeutige Erklärungen zur Risikobereitschaft formulieren, die von ihrem Leitungsorgan genehmigt und mithilfe umfassender Rahmenkonzepte umgesetzt werden, die Strategien und Verfahren zur Begrenzung und Kontrolle des IRRBB beinhalten.
- (b) Die Rahmenkonzepte für die Risikobereitschaft sollten die übertragenen Befugnisse, die einzelnen Verantwortungsbereiche und die Rechenschaftspflicht für IRRBB-Managemententscheidungen skizzieren und die für das IRRBB zulässigen Instrumente, Sicherungsstrategien und Möglichkeiten zum Eingehen von Risiken auflisten.
- (c) Institute sollten bei der Definition ihrer Risikobereitschaft eventuelle Ertragsrisiken aus der bilanziellen Behandlung von Geschäften im Anlagebuch berücksichtigen. Das Ertragsrisiko betrifft u. U. nicht nur Zinserträge und -aufwendungen: Die Auswirkungen von Zinsänderungen auf den Marktwert von Instrumenten, die je nach Bilanzierungsmethode entweder in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung oder (über das sonstige Ergebnis) direkt im Eigenkapital ausgewiesen werden, sollten separat berücksichtigt werden. Institute sollten insbesondere die ertragsrelevanten Auswirkungen der eingebetteten Optionalitäten von zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Instrumenten im Fall von anhaltenden Zinsschocks und Stressszenarien berücksichtigen. Sie sollten auch die Auswirkungen beachten, die die Besicherung von Zinsderivaten auf die GuV haben kann, falls deren Effektivität durch Zinsänderungen beeinträchtigt wurde.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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