+92. Institute, die bei der Durchführung von inversen Stresstests gemäß den Artikeln 177, 290 Absatz …
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92. Institute, die bei der Durchführung von inversen Stresstests gemäß den Artikeln 177, 290 Absatz …
Institute, die bei der Durchführung von inversen Stresstests gemäß den Artikeln 177, 290 Absatz 8 und 368 Absatz 1 Buchstabe g der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 interne Modelle für das Kreditrisiko, das Gegenparteiausfallrisiko und das Marktrisiko verwenden, sollten sich bemühen, schwere, aber plausible Szenarien zu ermitteln, die zu erheblich schlechteren Ergebnissen führen könnten und möglicherweise die Lebensfähigkeit eines Instituts insgesamt in Frage stellen könnten. Die Institute sollten diese inversen Stresstests als eine wesentliche Ergänzung ihrer internen Modelle zur Berechnung der Kapitalanforderungen sowie als ein reguläres Instrument für das Risikomanagement ansehen, anhand dessen mögliche Unzulänglichkeiten dieser internen Modelle erkannt werden können. Bei schweren Stressszenarien wird sich das Modellrisiko erhöhen und die Vorhersehbarkeit des Modells kann aufgehoben werden, auch wenn dies nicht notwendigerweise als Hinweis darauf verstanden werden sollte, dass die Modellierung der Eingaben im IRB-Ansatz unangemessen ist.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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