+9. Bewertung von Sicherheiten bei Immobilien und beweglichen Vermögenswerten
---+178. In diesem Abschnitt werden die zentralen Elemente für die Bewertung von Sicherheiten bei …
---+9.1 Governance, Verfahren und Kontrollen
------+9.1.1 Allgemeine Richtlinien und Verfahren
---------+179. Ein Kreditinstitut sollte über schriftliche Richtlinien und Verfahren zur Bewertung von …
---------+180. Die Richtlinie und die Verfahren sollten ungeachtet ihrer Anerkennungsfähigkeit für …
---------+181. Die Richtlinie und die Verfahren sollten vom Leitungsorgan genehmigt und mindestens jährlich …
------+9.1.2 Überwachung und Kontrollen
---------+182. Die Kreditinstitute sollten die von internen oder externen Sachverständigen vorgenommenen …
---------+183. Die Kreditinstitute sollten eine solide Richtlinie zur internen Qualitätssicherung und solide …
---------+184. Darüber hinaus sollte die interne Revisionsfunktion regelmäßig die Konsistenz und Qualität der …
------+9.1.3 Einzelbewertung von Immobilien und Indexierung
---------+185. Die Kreditinstitute sollten den Wert von Immobiliensicherheiten häufig überprüfen, und zwar …
---------+186. Zur Überwachung des Werts einer Sicherheit und zur Identifizierung von Sicherheiten, die neu …
---------+187. Für diese Indexierung können interne oder externe Indizes herangezogen werden, sofern diese …
---------+188. Bewertungen und Neubewertungen von Immobiliensicherheiten sollten einzeln und auf Basis des …
---------+189. Die zuständigen Behörden sollten einen gemeinsamen Schwellenwert für die Einzel- und …
------+9.1.4 Sachverständige für die Bewertung
---------+190. Nach Maßgabe von Artikel 208 Absatz 3 Buchstabe b und Artikel 229 der Verordnung (EU) Nr. …
---------+191. Soweit externe Bewertungen herangezogen werden, sollten die Kreditinstitute über eine Auswahl …
---------+192. Die Kreditinstitute sollten sicherstellen, dass die in die Auswahl einbezogenen externen …
---------+193. Das Kreditinstitut sollte sicherstellen, dass jeder qualifizierte Sachverständige in der …
---------+194. Die Auswahl an Sachverständigen sollte über Sachkenntnisse in diversen Bereichen des …
---------+195. Um jeglichem Interessenkonflikt hinreichend entgegenzuwirken, sollten die Kreditinstitute …
---------+196. Die Kreditinstitute sollten eine angemessene Rotation der Sachverständigen sicherstellen, d. …
---+9.2 Bewertungsturnus
------+197. Für Aufsichtszwecke sollten die Kreditinstitute die Bewertungen sämtlicher besicherten …
------+198. Die Gruppe der Sicherheiten, die regelmäßig Einzelbewertungen und Neubewertungen unterworfen …
------+199. Wurde der Wert einer Immobilie innerhalb der letzten 12 Monate mittels individueller Bewertung …
------+200. Die Kreditinstitute sollten Überprüfungen häufiger durchführen, wenn der Markt starken …
------+201. Daher sollten die Kreditinstitute in ihren Richtlinien und Verfahren zur Sicherheitenbewertung …
------+202. Die Kreditinstitute sollten über geeignete Verfahren und Systeme verfügen, die veraltete …
---+9.3 Bewertungsmethode
------+9.3.1 Allgemeines
---------+203. Die Kreditinstitute sollten für jede Sicherheitenart über Bewertungsansätze verfügen, die für …
---------+204. Sämtliche Immobiliensicherheiten sollten nach Maßgabe von Artikel 229 der Verordnung (EU) Nr. …
---------+205. Bei beweglichen Vermögenswerten sollten die Kreditinstitute in Übereinstimmung mit den …
---------+206. Bei beweglichen Vermögenswerten sollten die Kreditinstitute in Übereinstimmung mit den …
---------+207. Gesamtbewertungen, die lediglich auf Basis der abgezinsten Wiederbeschaffungskosten ermittelt …
---------+208. Immobiliensicherheiten sollten in Übereinstimmung mit anwendbaren internationalen …
------+9.3.2 Erwarteter künftiger Cashflow
---------+209. Die Kreditinstitute sollten den abgezinsten Cashflow (Zahlungsströme) vorsichtig und im …
---------+210. Die Berechnung des abgezinsten Cashflows sollte Fälle berücksichtigen, in denen: a) Der …
---------+211. Wenn sich die Ermittlung auf die Annahme stützt, dass der operative Cashflow des …
---------+212. Wenn sich die Ermittlung auf die Annahme stützt, dass der operative Cashflow des Kreditnehmers …
---------+213. Neben den oben genannten Verwertungskosten sollte gegebenenfalls – wie nachstehend erläutert – …
---------+214. Der Immobilienpreis zum Zeitpunkt der Verwertung sollte den aktuellen und den erwarteten …
---------+215. Bei der Veräußerung belasteter Immobilien sollte auch der Zeitraum bis zur Veräußerung …
---------+216. Die Verwertung von Sicherheiten kann sowohl mit beiderseitigem Einverständnis als auch nicht …
---------+217. Der Abschlag für die Verwertungskosten sollte die Verwertungsstrategie (freihändiger Verkauf …
---------+218. Der Marktpreisabschlag sollte die Liquidität des Markts und die Verwertungsstrategie …
---------+219. Die Kreditinstitute sollten angemessene Marktpreisabschläge für die Zwecke von IFRS 9, für die …
---------+220. Alle Kreditinstitute sollten auf der Grundlage empirischer Belege ihre eigenen Annahmen zu den …
---+9.4 Weitere Aspekte bei der Schätzung künftiger Zahlungsströme aus der Verwertung von Immobiliensicherheiten
------+221. Bei der Ermittlung des Cashflows aus der Verwertung von Immobiliensicherheiten sollten die …
------+222. Wird der Verwertungserlös der Risikoposition anhand des Sicherheitenwerts beurteilt, so sind …
------+223. Wird zur Beurteilung des Verwertungserlöses der festgestellte Marktpreis herangezogen, so sind …
------+224. Die Kreditinstitute sollten die bei der Beurteilung des Verwertungserlöses zugrunde gelegten …
---+9.5 Rückvergleiche
------+225. Die Kreditinstitute sollten anhand fundierter Rückvergleiche nachweisen, dass die Annahmen bei …
------+226. Alternativ können Kreditinstitute, die den fortgeschrittenen IRB-Ansatz (A-IRB-Ansatz) …
---+9.6 Sicherheitenbezogene Anforderungen an die IT-Datenbank
------+227. Die Kreditinstitute sollten über Transaktionsdatenbanken verfügen, die eine sachgemäße …
------+228. Diese Datenbanken sollten alle relevanten Informationen zu Immobilien und anderen Sicherheiten …
---+9.7 Bewertung von Rettungserwerben
------+229. Die Kreditinstitute sollten dringend in Betracht ziehen Rettungserwerbe als zur Veräußerung …
------+230. Als Rettungserwerbe in Besitz genommene Vermögenswerte sollten zu dem niedrigeren der beiden …
------+231. Wenn der beizulegende Zeitwert nicht unter Bezugnahme auf einen aktiven Markt ermittelt werden …
------+232. Wenn Rettungserwerbe von Kreditinstituten noch im Bau sind und beschlossen wird, den …
------+233. Übersteigt die Haltedauer eines Rettungserwerbs die durchschnittliche Haltedauer …
------+234. Der Turnus bei der Bewertung von in Besitz genommenen Vermögenswerten und die maßgeblichen …
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9. Bewertung von Sicherheiten bei Immobilien und beweglichen Vermögenswerten
9. Bewertung von Sicherheiten bei Immobilien und beweglichen Vermögenswerten
1. Übersicht
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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