+16. Die Vergütungspolitik des Instituts für alle Mitarbeiter sollte mit den Zielen der Geschäfts- …

16. Die Vergütungspolitik des Instituts für alle Mitarbeiter sollte mit den Zielen der Geschäfts- …

Die Vergütungspolitik des Instituts für alle Mitarbeiter sollte mit den Zielen der Geschäfts- und Risikostrategie des Instituts, einschließlich risikobezogener Umwelt-, Sozial- und Governance-Ziele (ESG7 ), Unternehmenskultur und -werte, Risikokultur, auch im Hinblick auf langfristige Interessen des Instituts sowie den zur Vermeidung von Interessenkonflikten ergriffenen Maßnahmen in Einklang stehen und nicht zu einer übermäßigen Risikobereitschaft ermutigen. Änderungen dieser Ziele und Maßnahmen sollten bei der Aktualisierung der Vergütungspolitik berücksichtigt werden. Die Institute sollten sicherstellen, dass die Vergütungspraktiken auf ihre allgemeine Risikoneigung ausgerichtet ist und alle Risiken berücksichtigt werden, einschließlich Reputationsrisiken und Risiken, die durch unlautere Verkaufspraktiken entstehen. Je nach Rechtsform des Instituts sollten Institute auch die langfristigen Interessen von Anteilseignern oder Eigentümern berücksichtigen.


7 Siehe auch Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
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