+14.1.1 Risikobewertungen

14.1.1 Risikobewertungen

220.Die Institute sollten die Ziele des Instituts, der Geschäftsbereiche und der Mitarbeiter festlegen. Diese Ziele sollten sich aus der Geschäfts- und Risikostrategie des Instituts, seinen Werten, seiner Risikoneigung und seinen langfristigen Interessen ableiten und auch die Kapital- und Liquiditätskosten des Instituts sollten dabei berücksichtigt werden. Die Institute sollten die Leistungen der Geschäftsbereiche des Instituts sowie der identifizierten Mitarbeiter während des Bemessungszeitraums anhand ihrer Ziele bewerten.

221.Die Institute sollten alle aktuell bestehenden und künftigen Risiken berücksichtigen, d. h. sowohl bilanzwirksame als auch außerbilanzielle Positionen, wobei zu unterscheiden ist zwischen Risiken, die das Institut, die Geschäftsbereiche und die einzelnen Mitarbeiter betreffen. Auch wenn die Institute üblicherweise alle Risikoarten auf Institutsebene tragen, so sind auf der Ebene der einzelnen identifizierten Mitarbeiter oder der Geschäftsbereiche möglicherweise nur einige Arten von Belang.

222.Die Institute sollten außerdem Indikatoren für die Risikoausrichtung der Vergütung verwenden, wenn sich eine genaue Quantifizierung des Risikopotenzials schwierig gestaltet, wie bei Reputations- und operativen Risiken. In diesen Fällen sollte die Risikobewertung auf geeigneten Näherungswerten beruhen, einschließlich Risikoindikatoren, Kapitalanforderungen und Szenarioanalysen.

223.Um alle wesentlichen Risiken auf Ebene des Instituts und der Geschäftsbereiche konservativ zu berücksichtigen, sollten die Institute die gleichen Methoden für die Risikomessung zugrunde legen wie für die interne Risikomessung, z. B. im Rahmen der Beurteilung der Angemessenheit des internen Kapitals (ICAAP) und der individuellen Beurteilung der Liquiditätsausstattung des Instituts. Die Institute sollten erwarteten und unerwarteten Verlusten und Stressbedingungen Rechnung tragen. Wenn beispielsweise ein Institut einen fortgeschrittenen Messansatz (Advanced Measurement Approach, AMA) für die Berechnung seiner operativen Kapitalanforderungen verwendet, so sind in dieser Methode schwere Verluste und Szenarioanalysen bereits enthalten. Entsprechend werden bei Kreditrisiko- und Marktrisikomodellen oder ökonomischen Kapitalmodellen der Institute auch Stressbedingungen einbezogen.

224.Die Institute sollten der zuständigen Behörde nachweisen können, wie die Risikoberechnungen nach Geschäftsbereichen und verschiedenen Arten von Risiken aufgeschlüsselt werden können. Der Umfang und die Qualität der Methoden und Modelle, die im Rahmen der Beurteilung der Angemessenheit des internen Kapitals (ICAAP) herangezogen werden, sollten von dem Institut in der Vergütungspolitik angemessen widergespiegelt werden. Komplexere ICAAP-Methoden sollten zu einer komplexeren variablen Vergütungspolitik, einschließlich risikosensitiver Anpassungstechniken, führen.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
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