+12. In Einklang mit Artikel 26 der Richtlinie (EU) 2019/2034 müssen Wertpapierfirmen über eine …
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12. In Einklang mit Artikel 26 der Richtlinie (EU) 2019/2034 müssen Wertpapierfirmen über eine …
In Einklang mit Artikel 26 der Richtlinie (EU) 2019/2034 müssen Wertpapierfirmen über eine Vergütungspolitik für alle Mitarbeiter verfügen, bei der die Kriterien in den Artikeln 28 bis 33 dieser Richtlinie sowie die vorliegenden Leitlinien zu berücksichtigen sind. Die Vergütungspolitik für alle Mitarbeiter sollte geschlechtsneutral sein, d. h. Mitarbeiter sollten unabhängig von ihrem Geschlecht bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit in Einklang mit Artikel 3 Absatz 1 Ziffer 12 der Richtlinie (EU) 2019/2034 sowie Artikel 157 AEUV das gleiche Entgelt erhalten. Auch hinsichtlich Erhöhungen des Entgelts und Laufbahnentwicklung sollte ein geschlechtsneutraler Ansatz angewandt werden.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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