+27. Die Wertpapierfirmen können bei der Festlegung der Vergütung der Mitarbeiter zusätzliche …
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27. Die Wertpapierfirmen können bei der Festlegung der Vergütung der Mitarbeiter zusätzliche …
Die Wertpapierfirmen können bei der Festlegung der Vergütung der Mitarbeiter zusätzliche Aspekte geschlechtsneutral berücksichtigen. Solche Aspekte können Folgendes umfassen: - a. Bildungs-, Ausbildungs- und Berufsanforderungen, Qualifikationen, Einsatz und Verantwortung, ausgeführte Arbeit und Art der dabei wahrgenommenen Aufgaben8 ;
- b. der Dienstort und seine Lebenshaltungskosten;
- c. die hierarchische Ebene der Mitarbeiter und ob die Mitarbeiter Führungsaufgaben haben;
- d. das Niveau der formalen Bildung der Mitarbeiter;
- e. die Knappheit von verfügbaren Mitarbeitern auf dem Arbeitsmarkt für Fachstellen;
- f. die Art des Arbeitsvertrags, auch ob er befristet oder unbefristet ist;
- g. die Dauer der Berufserfahrung der Mitarbeiter;
- h. berufliche Zertifizierungen der Mitarbeiter;
- i. angemessene Zusatzleistungen, einschließlich der Zahlung zusätzlicher Haushalts- oder Kinderzulagen an Mitarbeiter mit Ehepartnern und unterhaltsberechtigten Familienmitgliedern.
8 Siehe Empfehlung der Kommission vom 7. März 2014 zur Stärkung des Grundsatzes des gleichen Entgelts für Frauen und Männer durch Transparenz.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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