+105. Das Leitungsorgan trägt letztlich die Verantwortung für das Verfahren zur Identifizierung der …

105. Das Leitungsorgan trägt letztlich die Verantwortung für das Verfahren zur Identifizierung der …

Das Leitungsorgan trägt letztlich die Verantwortung für das Verfahren zur Identifizierung der betreffenden Mitarbeiter und die jeweilige Politik. Das Leitungsorgan sollte in seiner Aufsichtsfunktion:

  • a. das Verfahren zur Identifizierung der betreffenden Mitarbeiter als Teil der Vergütungspolitik genehmigen;
  • b. in die Gestaltung der Selbsteinschätzung eingebunden sein;
  • c. sicherstellen, dass die Bewertung für die Identifizierung der betreffenden Mitarbeiter ordnungsgemäß in Einklang mit der Richtlinie (EU) 2019/2034, den technischen Regulierungsstandards über identifizierte Mitarbeiter und den vorliegenden Leitlinien erfolgt;
  • d. das Verfahren zur Identifizierung der betreffenden Mitarbeiter kontinuierlich überwachen;
  • e. etwaige wesentliche Ausnahmen oder Änderungen der angenommenen Politik genehmigen und deren Auswirkungen sorgfältig erwägen und überwachen;
  • f. eine Ausnahme für Mitarbeiter gemäß den technischen Regulierungsstandards über identifizierte Mitarbeiter genehmigen oder beaufsichtigen, wenn die Wertpapierfirma der Ansicht ist, dass die definierten quantitativen Kriterien von den Mitarbeitern nicht erfüllt werden, da sie tatsächlich keine wesentlichen Auswirkungen auf das Risikoprofil der Wertpapierfirma oder der von ihnen verwalteten Vermögenswerte aufweisen;
  • g. die genehmigte Politik und gegebenenfalls ihre Änderung regelmäßig überprüfen.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/