+9.2 Ausgleichs- oder Abfindungszahlungen für frühere Beschäftigungsverhältnisse
---+153. Ausgleichs- oder Abfindungszahlungen für frühere Beschäftigungsverhältnisse sollten nur …
---+154. Eine Vergütung sollte als Ausgleichs- oder Abfindungszahlung für frühere …

9.2 Ausgleichs- oder Abfindungszahlungen für frühere Beschäftigungsverhältnisse

9.2 Ausgleichs- oder Abfindungszahlungen für frühere Beschäftigungsverhältnisse

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung
153. Ausgleichs- oder Abfindungszahlungen für frühere Beschäftigungsverhältnisse sollten nur …

Ausgleichs- oder Abfindungszahlungen für frühere Beschäftigungsverhältnisse sollten nur gewährt werden, wenn die in Abschnitt 9.1 dieser Leitlinien festgelegten Bedingungen erfüllt sind.

154. Eine Vergütung sollte als Ausgleichs- oder Abfindungszahlung für frühere …

Eine Vergütung sollte als Ausgleichs- oder Abfindungszahlung für frühere Beschäftigungsverhältnisse gelten, wenn die zurückbehaltene variable Vergütung des Mitarbeiters von dem früheren Arbeitgeber aufgrund der Beendigung des Vertrags gekürzt EBA Public

oder gestrichen worden ist oder weil der Mitarbeiter erhaltene Zahlungen zurückerstatten muss (z. B. im Rahmen einer Vereinbarung über die Übernahme von Bildungsaufwendungen). Für Vergütungspakete im Zusammenhang mit Ausgleichs- oder Abfindungszahlungen von Verträgen in früheren Beschäftigungsverhältnissen gelten alle Anforderungen für eine variable Vergütung und die Regelungen dieser Leitlinien, einschließlich Zurückbehaltung, Sperrfristen, Auszahlung in Instrumenten sowie Rückforderungsvereinbarungen.

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/