+174. Die Wertpapierfirmen sollten über wirksame Regelungen zur Gewährleistung der Einhaltung der in …
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174. Die Wertpapierfirmen sollten über wirksame Regelungen zur Gewährleistung der Einhaltung der in …
Die Wertpapierfirmen sollten über wirksame Regelungen zur Gewährleistung der Einhaltung der in diesem Abschnitt dargelegten Regelungen durch die identifizierten Mitarbeiter verfügen. Mindestens ist eine Selbstverpflichtung der identifizierten Mitarbeiter erforderlich, nach der sie auf den Abschluss persönlicher Hedging-Strategien oder Versicherungen, durch die die Risikoanpassungseffekte unterlaufen würden, verzichten. Sofern zutreffend, sollten die Personalabteilung oder die internen Kontrollfunktionen der Wertpapierfirmen zumindest Stichprobenkontrollen der Einhaltung dieser Erklärung bezüglich der internen Depotkonten durchführen. Diese Zufallskontrollen sollten mindestens die internen Depotkonten von identifizierten Mitarbeitern umfassen. Auch die Meldung von Depotkonten außerhalb der Wertpapierfirma bei der Wertpapierfirma sollte verpflichtend sein.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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