+10.1 Persönliches Hedging
---+169. Wenn eine angemessene Vergütungspolitik auf die Risiken ausgerichtet ist, sollte sie …
---+170. Die Wertpapierfirmen sollten im möglichen Umfang sicherstellen, dass identifizierte …
---+171. Es sollte angenommen werden, dass identifizierte Mitarbeiter das Risiko eines Abwärtsrisikos …
---+172. Es sollte angenommen werden, dass ein identifizierter Mitarbeiter das Risiko einer Senkung der …
---+173. Das Verbot persönlicher Hedging-Strategien und von Versicherungen, die die Wirkung der in den …
---+174. Die Wertpapierfirmen sollten über wirksame Regelungen zur Gewährleistung der Einhaltung der in …
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10.1 Persönliches Hedging
10.1 Persönliches Hedging
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
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169. Wenn eine angemessene Vergütungspolitik auf die Risiken ausgerichtet ist, sollte sie …
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Wenn eine angemessene Vergütungspolitik auf die Risiken ausgerichtet ist, sollte sie ausreichend wirksam sein und in der Praxis zu einer Korrektur des Betrags der den Mitarbeitern gewährten variablen Vergütung sowie zu der Anwendung von Malus- und Rückforderungsvereinbarungen führen können.
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170. Die Wertpapierfirmen sollten im möglichen Umfang sicherstellen, dass identifizierte …
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Die Wertpapierfirmen sollten im möglichen Umfang sicherstellen, dass identifizierte Mitarbeiter die Abwärtsrisiken einer variablen Vergütung nicht durch Hedging oder bestimmte Arten von Versicherungen auf die andere Partei übertragen können, z. B. durch die Einführung von Richtlinien für den Handel mit Finanzinstrumenten und Offenlegungspflichten.
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171. Es sollte angenommen werden, dass identifizierte Mitarbeiter das Risiko eines Abwärtsrisikos …
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Es sollte angenommen werden, dass identifizierte Mitarbeiter das Risiko eines Abwärtsrisikos bei der Vergütung abgesichert haben, wenn der identifizierte Mitarbeiter einen Vertrag mit einem Dritten oder der Wertpapierfirma abschließt und eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist: - a. der Vertrag verpflichtet den Dritten oder die Wertpapierfirma zu direkten oder indirekten Zahlungen an den identifizierten Mitarbeiter, die an die Beträge gebunden sind, um die die variable Vergütung des Mitarbeiters reduziert wurde, oder diesen entsprechen;
- b. der identifizierte Mitarbeiter erwirbt oder hält Derivate, mit denen Verluste in Zusammenhang mit Finanzinstrumenten, die als Teil der variablen Vergütung erhalten wurden, abgesichert werden sollen. EBA Public
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172. Es sollte angenommen werden, dass ein identifizierter Mitarbeiter das Risiko einer Senkung der …
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Es sollte angenommen werden, dass ein identifizierter Mitarbeiter das Risiko einer Senkung der Vergütung abgesichert hat, wenn der Mitarbeiter einen Versicherungsvertrag mit einer Bestimmung abschließt, nach der er im Falle einer Senkung der Vergütung zu entschädigen ist. Generell sind Versicherungen zur Abdeckung persönlicher Zahlungen, etwa für Gesundheitsfürsorge und Hypothekenraten, zulässig.
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173. Das Verbot persönlicher Hedging-Strategien und von Versicherungen, die die Wirkung der in den …
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Das Verbot persönlicher Hedging-Strategien und von Versicherungen, die die Wirkung der in den Vergütungsvereinbarungen verankerten Ausrichtung am Risikoverhalten unterlaufen, sollte für zurückbehaltene und einbehaltene variable Vergütung gelten.
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174. Die Wertpapierfirmen sollten über wirksame Regelungen zur Gewährleistung der Einhaltung der in …
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Die Wertpapierfirmen sollten über wirksame Regelungen zur Gewährleistung der Einhaltung der in diesem Abschnitt dargelegten Regelungen durch die identifizierten Mitarbeiter verfügen. Mindestens ist eine Selbstverpflichtung der identifizierten Mitarbeiter erforderlich, nach der sie auf den Abschluss persönlicher Hedging-Strategien oder Versicherungen, durch die die Risikoanpassungseffekte unterlaufen würden, verzichten. Sofern zutreffend, sollten die Personalabteilung oder die internen Kontrollfunktionen der Wertpapierfirmen zumindest Stichprobenkontrollen der Einhaltung dieser Erklärung bezüglich der internen Depotkonten durchführen. Diese Zufallskontrollen sollten mindestens die internen Depotkonten von identifizierten Mitarbeitern umfassen. Auch die Meldung von Depotkonten außerhalb der Wertpapierfirma bei der Wertpapierfirma sollte verpflichtend sein.
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1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
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Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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