+150. Die internen Kontrollfunktionen sollten eine wirksame und ständige interne …

150. Die internen Kontrollfunktionen sollten eine wirksame und ständige interne …

Die internen Kontrollfunktionen sollten eine wirksame und ständige interne Compliance-Funktion, und sofern unter Berücksichtigung der in Titel I aufgeführten Kriterien angemessen und verhältnismäßig, eine Risikomanagementfunktion und eine interne Revision umfassen. Die Zuständigkeiten der Kontrollfunktionen schließen auch ein, die Erfüllung von Anforderungen im Bereich der Bekämpfung von Geldwäsche/Terrorismusfinanzierung sicherzustellen. Wenn Wertpapierfirmen keine Risikomanagementfunktion und interne Revision einrichten und unterhalten, sollten sie in der Lage sein, auf Anfrage nachzuweisen, dass die für den internen Kontrollrahmen angenommenen und eingeführten Strategien und Verfahren das gleiche Ergebnis erzielen, wie es in den Leitlinien unter diesem Titel V vorgesehen ist.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
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