+25. Der Geldwäschebeauftragte sollte auf Leitungsebene ernannt werden. Er sollte über ausreichende …

25. Der Geldwäschebeauftragte sollte auf Leitungsebene ernannt werden. Er sollte über ausreichende …

Der Geldwäschebeauftragte sollte auf Leitungsebene ernannt werden. Er sollte über ausreichende Befugnisse verfügen, um aus eigener Initiative alle Maßnahmen vorzuschlagen, die erforderlich oder angemessen sind, um die Einhaltung und Wirksamkeit der internen Maßnahmen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung gegenüber dem Leitungsorgan in seiner Aufsichtsfunktion und in seiner Leitungsfunktion zu gewährleisten.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/