+25. Der Geldwäschebeauftragte sollte auf Leitungsebene ernannt werden. Er sollte über ausreichende …
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25. Der Geldwäschebeauftragte sollte auf Leitungsebene ernannt werden. Er sollte über ausreichende …
Der Geldwäschebeauftragte sollte auf Leitungsebene ernannt werden. Er sollte über ausreichende Befugnisse verfügen, um aus eigener Initiative alle Maßnahmen vorzuschlagen, die erforderlich oder angemessen sind, um die Einhaltung und Wirksamkeit der internen Maßnahmen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung gegenüber dem Leitungsorgan in seiner Aufsichtsfunktion und in seiner Leitungsfunktion zu gewährleisten.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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