+112. Die zuständigen Behörden sollten bewerten, ob die Vergütungspolitik und -praxis der …

112. Die zuständigen Behörden sollten bewerten, ob die Vergütungspolitik und -praxis der …

Die zuständigen Behörden sollten bewerten, ob die Vergütungspolitik und -praxis der Wertpapierfirma gemäß Artikel 25, 26 und 30 bis 33 der Richtlinie (EU) 2019/2034 und gemäß den EBA-Leitlinien für solide Vergütungspolitik geschlechtsneutral ist, insbesondere für die einzelnen Kategorien von Mitarbeitern einschließlich der Geschäftsleitung, der Mitarbeiter, die hohe Risikopositionen eingehen können (Risikoträger), der Mitarbeiter mit Kontrollfunktionen und aller Mitarbeiter, deren Gesamtvergütung mindestens der niedrigsten Einkommensstufe der Geschäftsleitung und der Risikoträger entspricht und deren berufliche Tätigkeit sich wesentlich auf das Risikoprofil der Wertpapierfirma oder der von ihr verwalteten Vermögenswerte auswirkt.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/