+4.5. Berechnung der Gesamtrisikogewichtung (ARW)
---+26. Das Einlagensicherungssystem sollte die Gesamtrisikogewichtung für ein Mitgliedsinstitut „i“ …
---+27. Für die Berechnung des Gesamtrisikoergebnisses sollte das Einlagensicherungssystem alle …
---+28. Das Einlagensicherungssystem sollte das individuelle Risikoergebnis auf der Grundlage …
---+(i) Risikokategorien und Risikoindikatoren
------+29. Das Einlagensicherungssystem sollte die Gesamtrisikogewichtung (ARW) für ein einzelnes …
------+30. Innerhalb jeder Risikokategorie sollte das Einlagensicherungssystem die in Tabelle 1 …
------+31. Schließt die zuständige Behörde in Zusammenarbeit mit der benannten Behörde oder das …
------+32. Das Einlagensicherungssystem sollte entweder die Kapitaldeckungsquote oder die harte …
---+Tabelle 1: Kernrisikoindikatoren
---+Name des Indikators Formel / Beschreibung Zeichen
---+1. Kapital
---+oder Tatsächliche harte Kernkapitalquote Geforderte harte Kernkapitalquote
---+Tatsächliche Eigenmittel Dabei gilt: Geforderte Eigenmittel
------+33. Neben den Kernrisikoindikatoren kann das Einlagensicherungssystem zusätzliche Risikoindikatoren …
------+34. Hat ein Mitgliedstaat Instituten innerhalb eines bestimmten Teilsektors durch Regulierung …
------+35. Das Einlagensicherungssystem kann die Beiträge eines Mitgliedsinstituts, das Teil eines …
------+36. Das Einlagensicherungssystem sollte Risikoindikatoren verwenden, die ein ausreichend breites …
------+37. Das Einlagensicherungssystem sollte die Auswahl der Risikoindikatoren im Einklang mit bewährten …
------+38. Das Einlagensicherungssystem sollte die Werte der auf Einzelbasis berechneten Risikoindikatoren …
------+39. Allerdings sollte das Einlagensicherungssystem in Fällen, in denen der Mitgliedstaat die in …
------+40. Wurde einem Mitgliedsinstitut gemäß den Artikeln 7, 8 oder 21 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 …
------+41. Um die Werte der Risikoindikatoren für einen bestimmten Zeitraum zu berechnen, verwendet das …
---+Dabei gilt: 𝐴𝐴𝐶𝐶𝐴𝐴 𝑖𝑖 = 𝛽𝛽 ∗ ( 𝛼𝛼 𝛽𝛽 ) ( 𝑃𝑃−1 )
------+42. Das Einlagensicherungssystem sollte allen Risikoindikatoren in der Methode für die Berechnung …
------+43. Bei der Zuweisung von Gewichtungen für bestimmte Risikoindikatoren sollte das …
------+44. Die Summe der in den vorliegenden Leitlinien festgelegten Mindestgewichtungen für die …
------+45. Das Einlagensicherungssystem sollte die flexiblen 25 % der Gewichtungen zuteilen, indem es sie …
------+46. Wird ein Kernindikator nicht verwendet, sollte das Einlagensicherungssystem dem verbleibenden …
------+47. Besteht nur ein Kernindikator in einer Kategorie und wird dieser Kernindikator nicht verwendet …
------+48. Das Einlagensicherungssystem sollte ihm für jeden Risikoindikator eine Gewichtung zuweisen und …
---+Dabei gilt: 𝐴𝐴𝐶𝐶𝐴𝐴 𝑖𝑖 = 𝛽𝛽 ∗ ( 𝛼𝛼 𝛽𝛽 ) ( 𝐴𝐴𝐴𝐴𝐴𝐴 𝑖𝑖 )
------+49. Für jeden Wert eines Risikoindikators sollte das Einlagensicherungssystem ein individuelles …
------+50. Einlagensicherungssysteme sollten bei der Kalibrierung der Schwellenwerte auf …
------+51. Bei der „Bucket“-Methode definiert das Einlagensicherungssystem für einen bestimmten …
------+52. Für die einzelnen Buckets eines Risikoindikators „j“ sollte das Einlagensicherungssystem einen …
------+53. Das Einlagensicherungssystem sollte die Zahl und Grenzwerte der Buckets so festlegen, dass eine …
------+54. Das Einlagensicherungssystem sollte keinen oberen Grenzwert für das höchste Bucket und keinen …
------+55. Für jedes Bucket eines Risikoindikators sollte das Einlagensicherungssystem ein entsprechendes …
------+56. Bei dieser Methode sollte das Einlagensicherungssystem für jedes Institut „i“ und für jeden …
------+57. Das Einlagensicherungssystem 𝐼𝐼𝐶𝐶𝐼𝐼 𝑖𝑖𝑗𝑗 = ⎩ ⎧ ⎪ ⎨ ⎪ sollte 𝑍𝑍 0 𝑍𝑍 100 𝑗𝑗 für 𝑗𝑗 −𝐴𝐴 −𝑔𝑔 jeden …
---+Dabei gilt: 𝐴𝐴𝐶𝐶𝐴𝐴 𝑖𝑖 = 𝛽𝛽 ∗ ( 𝛼𝛼 𝛽𝛽 )
------+58. Jedes individuelle Risikoergebnis des Risikoindikators „j“ für ein Institut „i“ sollte mit dem …
---+(v) Calculating the ARW based on the ARS
------+59. Für jedes Gesamtrisikoergebnis sollte das Einlagensicherungssystem eine entsprechende …
------+60. Das Einlagensicherungssystem sollte die Gesamtrisikogewichtung den Gesamtrisikoergebnissen auf …
------+61. Das Einlagensicherungssystem sollte den oberen Schwellenwert „α“ und den unteren Schwellenwert …
------+62. Das Einla gensicherungssystem sollte den oberen Grenzwert „α“ der Gesamtrisikogewichtung …
------+63. Das Einlagensicherungssystem sollte den unteren Schwellenwert „β“ der Gesamtrisikogewichtung …
------+64. Das Einlagensicherungssystem kann ein größeres Intervall festlegen, wenn nachgewiesen wird …
------+65. Wenn das Einlagensicherungssystem die Bucket-Methode anwendet, sollte es die Spannen für das …
------+66. Das Einlagensicherungssystem sollte die Zahl der Buckets „P“ im Verhältnis zur Zahl und …
------+67. Wenn das Einlagensicherungssystem die „sliding scale“-Methode anwendet, sollte es jedem …
---+𝐴𝑅𝑊 𝑖 = 𝛽 ∗ ( 𝛼 𝛽 ) ( 𝐴𝑅𝑆 𝑖 )
------+68. Bei dieser Methode ist ein exponentieller Anstieg der mit dem Gesamtrisikoergebnis verbundenen …
------+69. Wenn die Verteilung des Gesamtrisikoergebnisses 𝛽𝛽 der Mitgliedsinstitute eines …
------+70. Das Einlagensicherungssystem sollte die Schwellenwerte „ “ und „ “ so festlegen, dass kein …
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4.5. Berechnung der Gesamtrisikogewichtung (ARW)
4.5. Berechnung der Gesamtrisikogewichtung (ARW)
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
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26. Das Einlagensicherungssystem sollte die Gesamtrisikogewichtung für ein Mitgliedsinstitut „i“ …
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Das Einlagensicherungssystem sollte die Gesamtrisikogewichtung für ein Mitgliedsinstitut „i“ auf der Grundlage des Gesamtrisikoergebnisses (ARS) für das betreffende Institut zuweisen.
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27. Für die Berechnung des Gesamtrisikoergebnisses sollte das Einlagensicherungssystem alle …
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Für die Berechnung des Gesamtrisikoergebnisses sollte das Einlagensicherungssystem alle individuellen Risikoergebnisse (IRS) der einzelnen Indikatoren des betreffenden Mitgliedsinstituts addieren und mit der geeigneten Indikatorgewichtung (IW) für jedes individuelle Risikoergebnis multiplizieren.
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28. Das Einlagensicherungssystem sollte das individuelle Risikoergebnis auf der Grundlage …
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Das Einlagensicherungssystem sollte das individuelle Risikoergebnis auf der Grundlage geeigneter Risikoindikatoren berechnen.
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(i) Risikokategorien und Risikoindikatoren
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Risikokategorien
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Tabelle 1: Kernrisikoindikatoren
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Tabelle 1: Kernrisikoindikatoren
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Name des Indikators Formel / Beschreibung Zeichen
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Name des Indikators Formel / Beschreibung Zeichen
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1. Kapital
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| 1.1. Verschuldungsquote gemäß Artikel 429 der Verordnung Verschuldungsquote (EU) Nr. 575/2013 | (-) Ein höherer Wert deutet auf ein geringeres Risiko hin. | | 1.2.a Harte Harte Kernkapitalquote gemäß Artikel 92 Absatz 2 Kernkapitalquote Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CET1-Quote) | (-) Ein höherer Wert deutet auf ein geringeres Risiko hin. | | 1.2.b Kapitaldeckungsquote | (-) Ein höherer Wert deutet auf ein geringeres Risiko hin. |
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oder Tatsächliche harte Kernkapitalquote Geforderte harte Kernkapitalquote
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oder Tatsächliche harte Kernkapitalquote Geforderte harte Kernkapitalquote
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Tatsächliche Eigenmittel Dabei gilt: Geforderte Eigenmittel
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| „Eigenmittel“ gemäß Artikel 4 Absatz 118 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013. „Gefordertes hartes Kernkapital“ und „geforderte Eigenmittel“ beziehen sich auf die Eigenmittelanforderungen insgesamt eines Instituts gemäß Artikel 92 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013, Artikel 104 |
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Dabei gilt: 𝐴𝐴𝐶𝐶𝐴𝐴 𝑖𝑖 = 𝛽𝛽 ∗ ( 𝛼𝛼 𝛽𝛽 ) ( 𝑃𝑃−1 )
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P = die Gesamtzahl der Buckets für die Gesamtrisikogewichtung; P = die Zahl der Buckets, von 1 (niedrigstmögliches Risiko-Bucket) bis P (höchstmögliches Risiko-Bucket); , d. h. der gewünschte Wert der Gesamtrisikogewichtung für Bucket 1 (unte-rer Grenzwert); und 𝛽𝛽 = 𝐴𝐴𝐶𝐶𝐴𝐴 (1) , d. h. der gewünschte Wert der Gesamtrisikogewichtung für Bucket P (obe-rer Grenzwert). 𝛼𝛼 = 𝐴𝐴𝐶𝐶𝐴𝐴 ( 𝑁𝑁 )
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Dabei gilt: 𝐴𝐴𝐶𝐶𝐴𝐴 𝑖𝑖 = 𝛽𝛽 ∗ ( 𝛼𝛼 𝛽𝛽 ) ( 𝐴𝐴𝐴𝐴𝐴𝐴 𝑖𝑖 )
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Das Gesamtrisikoergebnis eines Instituts „i“ kann jeden Wert zwischen 0 und 100 anneh-men. , d. h. der gewünschte Wert der Gesamtrisikogewichtung, der einem Wert des Gesamtrisikoergebnisses von 0 (unterer Grenzwert) entspricht, und 𝛽𝛽 = 𝐴𝐴𝐶𝐶𝐴𝐴 (0) , d. h. der gewünschte Wert der Gesamtrisikogewichtung, der einem Wert des Gesamtrisikoergebnisses von 100 (oberer Grenzwert) entspricht. 𝛼𝛼 = 𝐴𝐴𝐶𝐶𝐴𝐴 (100)
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Dabei gilt: 𝐴𝐴𝐶𝐶𝐴𝐴 𝑖𝑖 = 𝛽𝛽 ∗ ( 𝛼𝛼 𝛽𝛽 )
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; 0 < 𝛾𝛾 < 𝛿𝛿 < 100 ist der untere Schwellenwert des Gesamtrisikoergebnisses, der zur niedrigsten Gesamtri-sikogewichtung β führt, und γ ist der tatsächliche obere Schwellenwert des Gesamtrisikoergebnisses, der zur höchsten Gesamtrisikogewichtung α führt. 𝛿𝛿
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(v) Calculating the ARW based on the ARS
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(v) Calculating the ARW based on the ARS
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𝐴𝑅𝑊 𝑖 = 𝛽 ∗ ( 𝛼 𝛽 ) ( 𝐴𝑅𝑆 𝑖 )
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Where: the ARS of an institution ‘I’ can take any value between 0 and 100; 𝛽 = 𝐴𝑅𝑊(0) , i.e. the desired ARW value corresponding to an ARS value of 0 (lower limit); and 𝛼 = 𝐴𝑅𝑊 ( 100 ) , i.e. the desired ARW value corresponding to an ARS of 100 (upper limit).
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,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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