+4.5. Berechnung der Gesamtrisikogewichtung (ARW)
---+26. Das Einlagensicherungssystem sollte die Gesamtrisikogewichtung für ein Mitgliedsinstitut „i“ …
---+27. Für die Berechnung des Gesamtrisikoergebnisses sollte das Einlagensicherungssystem alle …
---+28. Das Einlagensicherungssystem sollte das individuelle Risikoergebnis auf der Grundlage …
---+(i) Risikokategorien und Risikoindikatoren
------+29. Das Einlagensicherungssystem sollte die Gesamtrisikogewichtung (ARW) für ein einzelnes …
------+30. Innerhalb jeder Risikokategorie sollte das Einlagensicherungssystem die in Tabelle 1 …
------+31. Schließt die zuständige Behörde in Zusammenarbeit mit der benannten Behörde oder das …
------+32. Das Einlagensicherungssystem sollte entweder die Kapitaldeckungsquote oder die harte …
---+Tabelle 1: Kernrisikoindikatoren
---+Name des Indikators Formel / Beschreibung Zeichen
---+1. Kapital
---+oder Tatsächliche harte Kernkapitalquote Geforderte harte Kernkapitalquote
---+Tatsächliche Eigenmittel Dabei gilt: Geforderte Eigenmittel
------+33. Neben den Kernrisikoindikatoren kann das Einlagensicherungssystem zusätzliche Risikoindikatoren …
------+34. Hat ein Mitgliedstaat Instituten innerhalb eines bestimmten Teilsektors durch Regulierung …
------+35. Das Einlagensicherungssystem kann die Beiträge eines Mitgliedsinstituts, das Teil eines …
------+36. Das Einlagensicherungssystem sollte Risikoindikatoren verwenden, die ein ausreichend breites …
------+37. Das Einlagensicherungssystem sollte die Auswahl der Risikoindikatoren im Einklang mit bewährten …
------+38. Das Einlagensicherungssystem sollte die Werte der auf Einzelbasis berechneten Risikoindikatoren …
------+39. Allerdings sollte das Einlagensicherungssystem in Fällen, in denen der Mitgliedstaat die in …
------+40. Wurde einem Mitgliedsinstitut gemäß den Artikeln 7, 8 oder 21 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 …
------+41. Um die Werte der Risikoindikatoren für einen bestimmten Zeitraum zu berechnen, verwendet das …
---+Dabei gilt: 𝐴𝐴𝐶𝐶𝐴𝐴 𝑖𝑖 = 𝛽𝛽 ∗ ( 𝛼𝛼 𝛽𝛽 ) ( 𝑃𝑃−1 )
------+42. Das Einlagensicherungssystem sollte allen Risikoindikatoren in der Methode für die Berechnung …
------+43. Bei der Zuweisung von Gewichtungen für bestimmte Risikoindikatoren sollte das …
------+44. Die Summe der in den vorliegenden Leitlinien festgelegten Mindestgewichtungen für die …
------+45. Das Einlagensicherungssystem sollte die flexiblen 25 % der Gewichtungen zuteilen, indem es sie …
------+46. Wird ein Kernindikator nicht verwendet, sollte das Einlagensicherungssystem dem verbleibenden …
------+47. Besteht nur ein Kernindikator in einer Kategorie und wird dieser Kernindikator nicht verwendet …
------+48. Das Einlagensicherungssystem sollte ihm für jeden Risikoindikator eine Gewichtung zuweisen und …
---+Dabei gilt: 𝐴𝐴𝐶𝐶𝐴𝐴 𝑖𝑖 = 𝛽𝛽 ∗ ( 𝛼𝛼 𝛽𝛽 ) ( 𝐴𝐴𝐴𝐴𝐴𝐴 𝑖𝑖 )
------+49. Für jeden Wert eines Risikoindikators sollte das Einlagensicherungssystem ein individuelles …
------+50. Einlagensicherungssysteme sollten bei der Kalibrierung der Schwellenwerte auf …
------+51. Bei der „Bucket“-Methode definiert das Einlagensicherungssystem für einen bestimmten …
------+52. Für die einzelnen Buckets eines Risikoindikators „j“ sollte das Einlagensicherungssystem einen …
------+53. Das Einlagensicherungssystem sollte die Zahl und Grenzwerte der Buckets so festlegen, dass eine …
------+54. Das Einlagensicherungssystem sollte keinen oberen Grenzwert für das höchste Bucket und keinen …
------+55. Für jedes Bucket eines Risikoindikators sollte das Einlagensicherungssystem ein entsprechendes …
------+56. Bei dieser Methode sollte das Einlagensicherungssystem für jedes Institut „i“ und für jeden …
------+57. Das Einlagensicherungssystem 𝐼𝐼𝐶𝐶𝐼𝐼 𝑖𝑖𝑗𝑗 = ⎩ ⎧ ⎪ ⎨ ⎪ sollte 𝑍𝑍 0 𝑍𝑍 100 𝑗𝑗 für 𝑗𝑗 −𝐴𝐴 −𝑔𝑔 jeden …
---+Dabei gilt: 𝐴𝐴𝐶𝐶𝐴𝐴 𝑖𝑖 = 𝛽𝛽 ∗ ( 𝛼𝛼 𝛽𝛽 )
------+58. Jedes individuelle Risikoergebnis des Risikoindikators „j“ für ein Institut „i“ sollte mit dem …
---+(v) Calculating the ARW based on the ARS
------+59. Für jedes Gesamtrisikoergebnis sollte das Einlagensicherungssystem eine entsprechende …
------+60. Das Einlagensicherungssystem sollte die Gesamtrisikogewichtung den Gesamtrisikoergebnissen auf …
------+61. Das Einlagensicherungssystem sollte den oberen Schwellenwert „α“ und den unteren Schwellenwert …
------+62. Das Einla gensicherungssystem sollte den oberen Grenzwert „α“ der Gesamtrisikogewichtung …
------+63. Das Einlagensicherungssystem sollte den unteren Schwellenwert „β“ der Gesamtrisikogewichtung …
------+64. Das Einlagensicherungssystem kann ein größeres Intervall festlegen, wenn nachgewiesen wird …
------+65. Wenn das Einlagensicherungssystem die Bucket-Methode anwendet, sollte es die Spannen für das …
------+66. Das Einlagensicherungssystem sollte die Zahl der Buckets „P“ im Verhältnis zur Zahl und …
------+67. Wenn das Einlagensicherungssystem die „sliding scale“-Methode anwendet, sollte es jedem …
---+𝐴𝑅𝑊 𝑖 = 𝛽 ∗ ( 𝛼 𝛽 ) ( 𝐴𝑅𝑆 𝑖 )
------+68. Bei dieser Methode ist ein exponentieller Anstieg der mit dem Gesamtrisikoergebnis verbundenen …
------+69. Wenn die Verteilung des Gesamtrisikoergebnisses 𝛽𝛽 der Mitgliedsinstitute eines …
------+70. Das Einlagensicherungssystem sollte die Schwellenwerte „ “ und „ “ so festlegen, dass kein …

4.5. Berechnung der Gesamtrisikogewichtung (ARW)

4.5. Berechnung der Gesamtrisikogewichtung (ARW)

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung
26. Das Einlagensicherungssystem sollte die Gesamtrisikogewichtung für ein Mitgliedsinstitut „i“ …

Das Einlagensicherungssystem sollte die Gesamtrisikogewichtung für ein Mitgliedsinstitut „i“ auf der Grundlage des Gesamtrisikoergebnisses (ARS) für das betreffende Institut zuweisen.

27. Für die Berechnung des Gesamtrisikoergebnisses sollte das Einlagensicherungssystem alle …

Für die Berechnung des Gesamtrisikoergebnisses sollte das Einlagensicherungssystem alle individuellen Risikoergebnisse (IRS) der einzelnen Indikatoren des betreffenden Mitgliedsinstituts addieren und mit der geeigneten Indikatorgewichtung (IW) für jedes individuelle Risikoergebnis multiplizieren.

28. Das Einlagensicherungssystem sollte das individuelle Risikoergebnis auf der Grundlage …

Das Einlagensicherungssystem sollte das individuelle Risikoergebnis auf der Grundlage geeigneter Risikoindikatoren berechnen.

(i) Risikokategorien und Risikoindikatoren

Risikokategorien

Tabelle 1: Kernrisikoindikatoren

Tabelle 1: Kernrisikoindikatoren

Name des Indikators Formel / Beschreibung Zeichen

Name des Indikators Formel / Beschreibung Zeichen

1. Kapital
1.1. Verschuldungsquote gemäß Artikel 429 der Verordnung Verschuldungsquote (EU) Nr. 575/2013(-) Ein höherer Wert deutet auf ein geringeres Risiko hin.
1.2.a Harte Harte Kernkapitalquote gemäß Artikel 92 Absatz 2 Kernkapitalquote Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CET1-Quote)(-) Ein höherer Wert deutet auf ein geringeres Risiko hin.
1.2.b Kapitaldeckungsquote(-) Ein höherer Wert deutet auf ein geringeres Risiko hin.
oder Tatsächliche harte Kernkapitalquote Geforderte harte Kernkapitalquote

oder Tatsächliche harte Kernkapitalquote Geforderte harte Kernkapitalquote

Tatsächliche Eigenmittel Dabei gilt: Geforderte Eigenmittel
„Eigenmittel“ gemäß Artikel 4 Absatz 118 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013. „Gefordertes hartes Kernkapital“ und „geforderte Eigenmittel“ beziehen sich auf die Eigenmittelanforderungen insgesamt eines Instituts gemäß Artikel 92 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013, Artikel 104
Dabei gilt: 𝐴𝐴𝐶𝐶𝐴𝐴 𝑖𝑖 = 𝛽𝛽 ∗ ( 𝛼𝛼 𝛽𝛽 ) ( 𝑃𝑃−1 )

P = die Gesamtzahl der Buckets für die Gesamtrisikogewichtung;

P = die Zahl der Buckets, von 1 (niedrigstmögliches Risiko-Bucket) bis P (höchstmögliches Risiko-Bucket);

, d. h. der gewünschte Wert der Gesamtrisikogewichtung für Bucket 1 (unte-rer Grenzwert); und 𝛽𝛽 = 𝐴𝐴𝐶𝐶𝐴𝐴 (1)

, d. h. der gewünschte Wert der Gesamtrisikogewichtung für Bucket P (obe-rer Grenzwert). 𝛼𝛼 = 𝐴𝐴𝐶𝐶𝐴𝐴 ( 𝑁𝑁 )

Dabei gilt: 𝐴𝐴𝐶𝐶𝐴𝐴 𝑖𝑖 = 𝛽𝛽 ∗ ( 𝛼𝛼 𝛽𝛽 ) ( 𝐴𝐴𝐴𝐴𝐴𝐴 𝑖𝑖 )

Das Gesamtrisikoergebnis eines Instituts „i“ kann jeden Wert zwischen 0 und 100 anneh-men.

, d. h. der gewünschte Wert der Gesamtrisikogewichtung, der einem Wert des Gesamtrisikoergebnisses von 0 (unterer Grenzwert) entspricht, und 𝛽𝛽 = 𝐴𝐴𝐶𝐶𝐴𝐴 (0)

, d. h. der gewünschte Wert der Gesamtrisikogewichtung, der einem Wert des Gesamtrisikoergebnisses von 100 (oberer Grenzwert) entspricht. 𝛼𝛼 = 𝐴𝐴𝐶𝐶𝐴𝐴 (100)

Dabei gilt: 𝐴𝐴𝐶𝐶𝐴𝐴 𝑖𝑖 = 𝛽𝛽 ∗ ( 𝛼𝛼 𝛽𝛽 )

;

0 < 𝛾𝛾 < 𝛿𝛿 < 100 ist der untere Schwellenwert des Gesamtrisikoergebnisses, der zur niedrigsten Gesamtri-sikogewichtung β führt, und γ

ist der tatsächliche obere Schwellenwert des Gesamtrisikoergebnisses, der zur höchsten Gesamtrisikogewichtung α führt. 𝛿𝛿

(v) Calculating the ARW based on the ARS

(v) Calculating the ARW based on the ARS

𝐴𝑅𝑊 𝑖 = 𝛽 ∗ ( 𝛼 𝛽 ) ( 𝐴𝑅𝑆 𝑖 )

Where:

the ARS of an institution ‘I’ can take any value between 0 and 100;

𝛽 = 𝐴𝑅𝑊(0) , i.e. the desired ARW value corresponding to an ARS value of 0 (lower limit); and

𝛼 = 𝐴𝑅𝑊 ( 100 ) , i.e. the desired ARW value corresponding to an ARS of 100 (upper limit).

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/