+7. Sofern nicht anders angegeben, haben die in der Richtlinie (EU) 2015/849 verwendeten und …

7. Sofern nicht anders angegeben, haben die in der Richtlinie (EU) 2015/849 verwendeten und …

Sofern nicht anders angegeben, haben die in der Richtlinie (EU) 2015/849 verwendeten und definierten Begriffe in den Leitlinien dieselbe Bedeutung. Für die Zwecke dieser Leitlinien gelten darüber hinaus die folgenden Begriffsbestimmungen:

Jurisdiktionen, die mit einem höheren Risiko für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung verbunden sindbezeichnet Länder, die auf der Grundlage einer Beurteilung der in Titel I dieser Leitlinien genannten Risikofaktoren mit einem höheren Risiko für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung verbunden sind. Dabei sind „Drittländer mit hohem Risiko“ ausgenommen, in deren Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung strategische Mängel festgestellt wurden, die wesentliche Risiken für das Finanzsystem der Union darstellen (Artikel 9 der Richtlinie (EU) 2015/849).
Risiko für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierungdie Wahrscheinlichkeit und die Auswirkungen von Fällen von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
Risikobasierter Ansatzein Ansatz, nach dem die zuständigen Behörden und die Kredit- und Finanzinstitute die Risiken für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, denen die Institute ausgesetzt sind, ermitteln, bewerten und verstehen sowie Maßnahmen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung ergreifen, die diesen Risiken angemessen sind
Risikofaktoren für Geldwäsche und TerrorismusfinanzierungFaktoren, die entweder für sich genommen oder in Kombination miteinander das Risiko für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung erhöhen oder verringern können
Risikominderungdie Weigerung, Geschäftsbeziehungen zu einzelnen Kunden oder Kundenkategorien aufzunehmen, die mit einem höheren Risiko für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung verbunden sind, oder eine Entscheidung, diese zu beenden oder Transaktionen mit einem höheren Risiko für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung nicht auszuführen

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/