+Leitlinien zur Änderung der Leitlinien EBA/GL/2022/01 für Institute und Abwicklungsbehörden zur Verbesserung der Abwicklungsfähigkeit gemäß den Artikeln 15 und 16 der Richtlinie 2014/59/EU (Leitlinien zur Abwicklungsfähigkeit) zwecks Einführung eines neuen Abschnitts über das Testen der Abwicklungsfähigkeit (EBA/GL/2023/05)
---+1. Einhaltung der Leitlinien und Meldepflichten
------+Status dieser Leitlinien
---------+1. Das vorliegende Dokument enthält Leitlinien, die gemäß Artikel 16 der Verordnung (EU) Nr. …
---------+2. Leitlinien legen fest, was nach Ansicht der EBA angemessene Aufsichtspraktiken innerhalb des …
------+Meldepflichten
---------+3. Nach Artikel 16 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 müssen die zuständigen Behör-den der …
---------+4. Die Meldungen werden gemäß Artikel 16 Absatz 3 der EBA-Verordnung auf der Website der EBA …
---+2. Gegenstand, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
------+Gegenstand
---------+5. Mit diesen Leitlinien werden die Leitlinien zur Verbesserung der Abwicklungsfähigkeit für …
---------+6. Jegliche Bestimmungen der Leitlinien, die durch diese Leitlinien nicht geändert werden, bleiben …
---+3. Geltungsbeginn
------+7. Diese Leitlinien gelten ab dem 1. Januar 2024.
---+4. Änderungen der Leitlinien zur Abwicklungsfähigkeit
------+8. Absatz 5 der Leitlinien zur Abwicklungsfähigkeit wird wie folgt geändert: „5. In diesen …
------+9. Absatz 7 der Leitlinien zur Abwicklungsfähigkeit wird wie folgt geändert: „7. Diese Leitlinien …
------+10. Absatz 10 der Leitlinien zur Abwicklungsfähigkeit wird wie folgt geändert: „10. Für Institute …
------+11. Der Titel von Abschnitt 3 der Leitlinien zur Abwicklungsfähigkeit wird wie folgt geändert: „3. …
------+12. Nach Absatz 13 der Leitlinien zur Abwicklungsfähigkeit werden die folgenden neuen Ab-sätze 13a …
------+13. Absatz 56 Buchstabe e wird wie folgt geändert: „e. Genehmigung der wichtigsten Ergebnisse und …
------+14. Nach Abschnitt 4.5 werden die neuen Abschnitte 4.6, 4.7 und 4.8 mit den Absätzen 124 bis 129 …
------+4.6. Selbsteinschätzungsbericht
------+4.7. Mehrjähriges Testprogramm
------+4.8. Master-Playbook
---+Anhang 4 –Liste der Methoden, die den Instituten für ihre Arbeiten zur Sicherstellung der Abwicklungsfähigkeit bzw. den Behörden für das Testen der Abwicklungsfähigkeit zur Verfügung stehen (nicht abschließende Aufzählung)
---+Anhang 5 – Master Playbook
English - European Union - Financial Industry -

Leitlinien zur Änderung der Leitlinien EBA/GL/2022/01 für Institute und Abwicklungsbehörden zur Verbesserung der Abwicklungsfähigkeit gemäß den Artikeln 15 und 16 der Richtlinie 2014/59/EU (Leitlinien zur Abwicklungsfähigkeit) zwecks Einführung eines neuen Abschnitts über das Testen der Abwicklungsfähigkeit (EBA/GL/2023/05)

Leitlinien zur Änderung der Leitlinien EBA/GL/2022/01 für Institute und Abwicklungsbehörden zur Verbesserung der Abwicklungsfähigkeit gemäß den Artikeln 15 und 16 der Richtlinie 2014/59/EU (Leitlinien zur Abwicklungsfähigkeit) zwecks Einführung eines neuen Abschnitts über das Testen der Abwicklungsfähigkeit (EBA/GL/2023/05)

https://www.eba.europa.eu/activities/single-rulebook/regulatory-activities/recovery-resolution-and-dgs/guidelines – PDF

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung
1. Einhaltung der Leitlinien und Meldepflichten

1. Einhaltung der Leitlinien und Meldepflichten

2. Gegenstand, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

2. Gegenstand, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

3. Geltungsbeginn

3. Geltungsbeginn

4. Änderungen der Leitlinien zur Abwicklungsfähigkeit

4. Änderungen der Leitlinien zur Abwicklungsfähigkeit

Anhang 4 –Liste der Methoden, die den Instituten für ihre Arbeiten zur Sicherstellung der Abwicklungsfähigkeit bzw. den Behörden für das Testen der Abwicklungsfähigkeit zur Verfügung stehen (nicht abschließende Aufzählung)
a. Selbstzertifizie-rungMethode, bei der das Institut die Einhaltung einer Vorschrift selbst bestätigt. Eine Selbsteinschätzung ist die Beurteilung der eigenen Fähigkeiten zur Erfüllung der geforderten Aufgaben durch das Institut, entsprechend den erwarteten Fristen und
b.Qualitätsanforderungen. Die Selbsteinschätzung setzt eine Überprüfung der bestehenden Prozesse und Verfahren sowie
Selbsteinschät-zungmöglicherweise eine Überprüfung der aus vergangenen Stresssituationen gezogenen Lehren voraus. Eine Selbsteinschätzung führt zu einer Analyse der Abweichungen zwischen den Fähigkeiten des Instituts und den Erwartungen der Behörde.
  • c. Das Unterneh-men demons-triert die Funkti-
onsfähigkeit sei-ner Systeme oder ErgebnisseBei einem „Walkthrough“ wird ein Vorgang Schritt für Schritt unter Anwendung der MIS oder relevanter Verfahren von seiner Einleitung bis zum endgültigen Ergebnis durchlaufen.

von internen Tests bzw. Walkthrough

d. „Fire-Drill“Eine prozessorientierte, fokussierte und flexible Plausibilitätsprüfung ausgewählter Schritte in einem Playbook. Testläufe sind Simulationen unter realen Bedingungen, bei denen die Institute (ausgewählte) Aspekte der von der Abwicklungsbehörde ermittelten Elemente auf der Grundlage
e. „Dry-Run“ (Test-lauf)eines Testkrisenereignisses testen und Verbesserungsbedarfe identifizieren, um sicherzustellen, dass die Abwicklungsstrategie wirksam und fristgerecht umgesetzt werden kann. Erste Phase zur Verbesserung der Playbooks und Gewährleistung der Standardisierung, Konsistenz und Erfüllung im Hinblick auf die Anforderungen an die Dokumentation wichtiger Prozesse in einzelnen Schritten, einschließlich
f. Desktop-ÜbungZeitplan, Verantwortlichkeiten und Abhängigkeiten. Backoffice-Tests, bei denen Zahlen zwischen verschiedenen Dokumenten abgeglichen werden, um die Richtigkeit und Zuverlässigkeit eines Datensatzes zu bewerten. Überprüfung der Fähigkeiten durch die Interne Revision im
g. Interne PrüfungRahmen der Arbeiten des Instituts zur Sicherstellung der kontinuierlichen Abwicklungsfähigkeit.
  • h. Unabhängige
Überprüfung durch DritteÜberprüfung der Abwicklungsfähigkeiten durch eine externe Sachverständige.
i. „Deep-Dive” (Vertiefende Überprüfung)Eingehende Überprüfung eines bestimmten Themas, die in den Räumlichkeiten des Instituts innerhalb eines vorab festgelegten Zeitrahmens durchgeführt wird. Vor-Ort-Prüfungen sind Untersuchungen und Prüfungen der Behörden in den Räumlichkeiten der Institute mit einem vorab definierten Umfang und Zeitrahmen. Vor-Ort-Prüfungen
j. Vor–Ort-Prüfun-gensollten unter Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit in die Tiefe gehen und darauf abzielen, eine detaillierte Momentaufnahme über die Angemessenheit und Durchführbarkeit der Prozesse zu geben.
Anhang 5 – Master Playbook

High-level Veranschaulichung der Master-Playbook-Architektur:

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung

Verknüpfte Vorgänge

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