+KAPITEL 1 ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
---+Artikel 1 Struktur der Beurteilung
------+Artikel 1 1
------+Artikel 1 2
------+Artikel 1 3
------+Artikel 1 4
---+Artikel 2 Verhältnismäßigkeit — Produktkategorien und Modellkomplexität
------+Artikel 2 a)
------+Artikel 2 b)
------+Artikel 2 c)
---+Artikel 3 Qualität und Prüffähigkeit der Dokumentation
------+Artikel 3 2
------+Artikel 3 a)
------+Artikel 3 b)
------+Artikel 3 c)
------+Artikel 3 d)
------+Artikel 3 e)
---+Artikel 4 Auslagerung
------+Artikel 4 1
------+Artikel 4 2
------+Artikel 4 3
------+Artikel 4 4
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KAPITEL 1 ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
KAPITEL 1 ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
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Artikel 1 Struktur der Beurteilung
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Artikel 2 Verhältnismäßigkeit — Produktkategorien und Modellkomplexität
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Die zuständigen Behörden wenden die in dieser Verordnung dargelegte Beurteilungsmethode in einer Weise an, die in einem angemessenen Verhältnis zum Umfang und zur Komplexität der in das interne Modell einbezogenen Handelstätigkeiten steht, und stützen sich dabei auf die folgenden Kategorien von Finanzinstrumenten in aufsteigender Reihenfolge ihrer Komplexität:
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Artikel 3 Qualität und Prüffähigkeit der Dokumentation
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Die zuständigen Behörden prüfen, ob die Dokumentation, die ein Institut zur Stützung seines Antrags auf Erlaubnis zur Verwendung eines internen Modells zur Berechnung der Eigenmittelanforderungen für das Marktrisiko vorlegt, von ausreichender Qualität sowie hinreichend detailliert und genau ist, um eine Prüfung durch qualifizierte Dritte zu ermöglichen.
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Artikel 4 Auslagerung
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1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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