+KAPITEL 1 ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
---+Artikel 1 Struktur der Beurteilung
------+Artikel 1 1
------+Artikel 1 2
------+Artikel 1 3
------+Artikel 1 4
---+Artikel 2 Verhältnismäßigkeit — Produktkategorien und Modellkomplexität
------+Artikel 2 a)
------+Artikel 2 b)
------+Artikel 2 c)
---+Artikel 3 Qualität und Prüffähigkeit der Dokumentation
------+Artikel 3 2
------+Artikel 3 a)
------+Artikel 3 b)
------+Artikel 3 c)
------+Artikel 3 d)
------+Artikel 3 e)
---+Artikel 4 Auslagerung
------+Artikel 4 1
------+Artikel 4 2
------+Artikel 4 3
------+Artikel 4 4

KAPITEL 1 ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

KAPITEL 1 ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung
Artikel 1 Struktur der Beurteilung
Artikel 2 Verhältnismäßigkeit — Produktkategorien und Modellkomplexität

Die zuständigen Behörden wenden die in dieser Verordnung dargelegte Beurteilungsmethode in einer Weise an, die in einem angemessenen Verhältnis zum Umfang und zur Komplexität der in das interne Modell einbezogenen Handelstätigkeiten steht, und stützen sich dabei auf die folgenden Kategorien von Finanzinstrumenten in aufsteigender Reihenfolge ihrer Komplexität:

Artikel 3 Qualität und Prüffähigkeit der Dokumentation

Die zuständigen Behörden prüfen, ob die Dokumentation, die ein Institut zur Stützung seines Antrags auf Erlaubnis zur Verwendung eines internen Modells zur Berechnung der Eigenmittelanforderungen für das Marktrisiko vorlegt, von ausreichender Qualität sowie hinreichend detailliert und genau ist, um eine Prüfung durch qualifizierte Dritte zu ermöglichen.

Artikel 4 Auslagerung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung