+Leitlinien über die Ausnahme für begrenzte Netze gemäß der PSD2 (EBA/GL/2022/02)
---+1. Einhaltung der Leitlinien und Meldepflichten
------+Status dieser Leitlinien
---------+1. Das vorliegende Dokument enthält Leitlinien, die gemäß Artikel 16 der Verordnung (EU) Nr. …
---------+2. Leitlinien legen fest, was nach Ansicht der EBA angemessene Aufsichtspraktiken innerhalb des …
------+Meldepflichten
---------+3. Nach Artikel 16 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 müssen die zuständigen Behörden der …
---------+4. Die Mitteilungen werden gemäß Artikel 16 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 auf der …
---+2. Gegenstand, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
------+Gegenstand
---------+5. In diesen Leitlinien wird die Anwendung der Ausnahmen nach Artikel 3 Buchstabe k der Richtlinie …
---------+6. Darüber hinaus enthalten diese Leitlinien Einzelheiten zum Meldeverfahren gemäß Artikel 37 …
------+Anwendungsbereich
---------+7. Diese Leitlinien gelten für Dienstleistungen, die nach Artikel 3 Buchstabe k der PSD2 auf …
---------+8. Diese Leitlinien gelten außerdem für das Meldeverfahren nach Artikel 37 Absatz 2 der PSD2 …
---------+9. Darüber hinaus gelten diese Leitlinien für die Informationen, die gemäß Artikel 37 Absatz 5 der …
---------+10. Schließlich gelten Teile dieser Leitlinien für Dienstleistungen nach Artikel 3 Buchstabe k der …
------+Adressaten
---------+11. Diese Leitlinien richten sich an die zuständigen Behörden im Sinne des Artikels 4 Absatz 2 …
---+3. Umsetzung
------+Geltungsbeginn
---------+12. Diese Leitlinien gelten ab dem 1. Juni 2022.
------+Übergangsbestimmungen
---------+13. Für diese Leitlinien gelten folgende Übergangsregelungen: a) Die zuständigen Behörden sollten …
---+4. Leitlinien über die Ausnahme für begrenzte Netze gemäß der Richtlinie (EU) 2015/2366
------+Leitlinie 1: Bestimmte Zahlungsinstrumente nach Artikel 3 Buchstabe k der PSD2
------+Leitlinie 2: Begrenztes Netz von Dienstleistern gemäß Artikel 3 Buchstabe k Ziffer i der PSD2
------+Leitlinie 3: Instrumente, die nach Artikel 3 Buchstabe k Ziffer i der PSD2 in den Geschäftsräumen des Emittenten verwendet werden
------+Leitlinie 4: Begrenztes Waren- oder Dienstleistungsspektrum nach Artikel 3 Buchstabe k Ziffer ii der PSD2
------+Leitlinie 5: Erbringung von Dienstleistungen gemäß Artikel 3 Buchstabe k der PSD2 durch beaufsichtigte Unternehmen
------+Leitlinie 6: Anzeigen gemäß Artikel 37 Absatz 2 der PSD2
------+Leitlinie 7: Begrenztes Netz gemäß Artikel 3 Buchstabe k Ziffer iii der PSD2
English - European Union - Financial Industry -

Leitlinien über die Ausnahme für begrenzte Netze gemäß der PSD2 (EBA/GL/2022/02)

Leitlinien über die Ausnahme für begrenzte Netze gemäß der PSD2 (EBA/GL/2022/02)

https://www.eba.europa.eu/legacy/regulation-and-policy/regulatory-activities/payment-services-and-electronic-money-1 – PDF

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung
1. Einhaltung der Leitlinien und Meldepflichten

1. Einhaltung der Leitlinien und Meldepflichten

2. Gegenstand, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

2. Gegenstand, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

3. Umsetzung

3. Umsetzung

4. Leitlinien über die Ausnahme für begrenzte Netze gemäß der Richtlinie (EU) 2015/2366

4. Leitlinien über die Ausnahme für begrenzte Netze gemäß der Richtlinie (EU) 2015/2366

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung

Verknüpfte Vorgänge

  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/