+Leitlinien zu Instrumenten, die gemäß Artikel 48e Absatz 2 Buchstabe c der Richtlinie 2013/36/EU Zweigstellen aus Drittländern uneingeschränkt und sofort für die Deckung von Risiken oder Verlusten zur Verfügung stehen (EBA/GL/2026/03)
---+1. Einhaltung der Leitlinien und Meldepflichten
------+Status dieser Leitlinien
---------+1. Das vorliegende Dokument enthält Leitlinien, die gemäß Artikel 16 der Verordnung (EU) Nr. …
---------+2. Leitlinien legen fest, was nach Ansicht der EBA angemessene Aufsichtspraktiken innerhalb des …
------+Meldepflichten
---------+3. Nach Artikel 16 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 müssen die zuständigen Behörden der …
---------+4. Die Meldungen werden gemäß Artikel 16 Absatz 3 auf der Website der EBA veröffentlicht. …
---+2. Gegenstand, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
------+Gegenstand
---------+5. Um sicherzustellen, dass die in Artikel 48e Absatz 2 Buchstabe c der Richtlinie 2013/36/EU …
---------+6. Um sicherzustellen, dass die in Artikel 48e Absatz 1 der Richtlinie 2013/36/EU genannte …
------+Anwendungsbereich
---------+7. Diese Leitlinien gelten auf der Ebene der Zweigstelle aus einem Drittland.
---------+8. Diese Leitlinien gelten unbeschadet nationaler Bestimmungen oder Anordnungen zuständiger …
------+Adressaten
---------+9. Die vorliegenden Leitlinien richten sich an zuständige Behörden im Sinne von Artikel 4 Nummer 2 …
---+3. Umsetzung
------+Geltungsbeginn
---------+10. Diese Leitlinien gelten ab dem 11. Januar 2027. LEITLINIEN ZU INSTRUMENTEN, DIE GEMÄSS ARTIKEL …
---+4. Instrumente, die gemäß Artikel 48e Absatz 2 Buchstabe c der Richtlinie 2013/36/EU uneingeschränkt und sofort zur Verfügung stehen
------+Eligible Instruments
---------+11. Damit Zweigstellen aus Drittländern die in Artikel 48e der Richtlinie 2013/36/EU genannte …
---------+12. Die in Absatz 11 genannten Instrumente sollten eine der folgenden Formen annehmen: a) von …
---------+13. Für die Zwecke der in Absatz 12 Buchstabe c genannten Instrumente sollten Zweigstellen aus …
---------+14. Die in Absatz 12 genannten Instrumente sollten an einer anerkannten Börse notiert sein und …
---------+15. Sie sollten nicht vom Unternehmen an der Spitze der Zweigstelle aus einem Drittland, von einem …
---------+16. Um festzustellen, ob die Mindestanforderung an die Kapitalausstattung nach Artikel 48e Absatz 1 …
------+Operational conditions
---------+17. Um festzustellen, ob die Mindestanforderung an die Kapitalausstattung erfüllt ist, sollten …
---------+18. Zweigstellen aus Drittländern sollten sicherstellen, dass alle in Artikel 48e Absatz 2 …
---------+19. Zweigstellen aus Drittländern sollten Regelungen, Strategien, Verfahren und Mechanismen …
---------+20. Die in Artikel 48e Absatz 2 Buchstaben a bis c der Richtlinie 2013/36/EU genannten und auf dem …
---------+21. Zweigstellen aus Drittländern sollten den geografischen Standort der Vermögenswerte der …
---------+22. Die in Artikel 48e Absatz 2 Buchstaben a bis c der Richtlinie 2013/36/EU genannten und auf dem …
English - European Union - Financial Industry -

Leitlinien zu Instrumenten, die gemäß Artikel 48e Absatz 2 Buchstabe c der Richtlinie 2013/36/EU Zweigstellen aus Drittländern uneingeschränkt und sofort für die Deckung von Risiken oder Verlusten zur Verfügung stehen (EBA/GL/2026/03)

Leitlinien zu Instrumenten, die gemäß Artikel 48e Absatz 2 Buchstabe c der Richtlinie 2013/36/EU Zweigstellen aus Drittländern uneingeschränkt und sofort für die Deckung von Risiken oder Verlusten zur Verfügung stehen (EBA/GL/2026/03)

https://www.eba.europa.eu/activities/single-rulebook/regulatory-activities/market-access/guidelines-third-country-branches-capital-endowment-requirement – PDF

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung
1. Einhaltung der Leitlinien und Meldepflichten

1. Einhaltung der Leitlinien und Meldepflichten

2. Gegenstand, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

2. Gegenstand, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

3. Umsetzung

3. Umsetzung

4. Instrumente, die gemäß Artikel 48e Absatz 2 Buchstabe c der Richtlinie 2013/36/EU uneingeschränkt und sofort zur Verfügung stehen

4. Instrumente, die gemäß Artikel 48e Absatz 2 Buchstabe c der Richtlinie 2013/36/EU uneingeschränkt und sofort zur Verfügung stehen

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung

Verknüpfte Vorgänge

  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/