+14.1.2 Risikosensitive Leistungskriterien

14.1.2 Risikosensitive Leistungskriterien

225.Die Institute sollten quantitative und qualitative Leistungskriterien für einzelne Mitarbeiter, Geschäftsbereiche und das ganze Institut, einschließlich finanzieller und nicht-finanzieller Kriterien, festlegen und dokumentieren. Die Leistungskriterien sollten keine Anreize für das Eingehen übermäßiger Risiken oder unlautere Verkaufspraktiken beinhalten.

226.Die Institute sollten ein ausgewogenes Verhältnis zwischen quantitativen und qualitativen Kriterien sowie zwischen absoluten und relativen Kriterien anwenden.

227.Die zur Risiko- und Leistungsmessung herangezogenen Kriterien sollten so eng wie möglich mit den von den identifizierten Mitarbeitern und der Mitarbeiterkategorie, die Gegenstand der Leistungsmessung ist, getroffenen Entscheidungen in Verbindung stehen und sollten sicherstellen, dass das Gewährungsverfahren eine geeignete Wirkung auf das Verhalten der Mitarbeiter aufweist.

228.Die Leistungskriterien sollten erreichbare Zielsetzungen und Indikatoren umfassen, auf die der identifizierte Mitarbeiter direkten Einfluss hat. Beispielsweise könnte bei einem Kreditsachbearbeiter die Leistung der durch diese Person ausgegebenen und betreuten Kredite als Variable herangezogen werden, während für den leitenden Verantwortlichen eines Geschäftsbereichs die Leistung des Leitungsteams dieses Bereichs herangezogen werden könnte. Bei der Leistungsbewertung sollten die tatsächlich erzielten Ergebnisse gemessen werden.

229.Die quantitativen Kriterien sollten einen Zeitraum umfassen, der lang genug ist, um das von den identifizierten Mitarbeitern, den Geschäftsreichen und dem Institut eingegangene Risiko angemessen zu erfassen, und sollten risikogewichtet sein sowie Indikatoren für die wirtschaftliche Effizienz beinhalten. Als Beispiele für Leistungskriterien sind die risikobereinigte Kapitalrendite (RAROC), die Rendite auf das risikobereinigte Kapital (RORAC), der wirtschaftliche Gewinn, das interne ökonomische Risikokapital, der wirtschaftliche Nettobeitrag, risikobereinigte Finanzierungskosten, aus der Beurteilung der Angemessenheit des internen Kapitals (ICAAP) abgeleitete Risikokennzahlen oder Finanzkennzahlen, die sich auf das Budget der Funktionen (z. B. für die Unternehmensfunktionen, einschließlich Rechts- und Personalabteilung) oder das operative Risikoprofil beziehen, oder reine buchmäßige Anpassungen zu nennen.

230.Indikatoren für die operative Effizienz (z. B. Gewinne, Einnahmen, Produktivität, Kosten und Umsatzgrößen oder manche Marktindikatoren (z. B. Aktienpreis und Aktienrendite) umfassen keine explizite Risikoanpassung und sind sehr kurzfristig und deshalb nicht ausreichend, um alle Risiken der Tätigkeiten der identifizierten Mitarbeiter zu erfassen. Für diese Leistungskriterien sind zusätzliche Risikoanpassungen erforderlich.

231.Qualitative Kriterien (wie etwa das Erzielen von Ergebnissen, die Einhaltung der Strategie in der Risikoneigungs- und Compliance-Bilanz) sollten auf Ebene des Instituts, des Geschäftsbereichs oder der einzelnen Mitarbeiter berücksichtigt werden. Beispiele sind die Erreichung strategischer Zielsetzungen, die Zufriedenheit der Kunden, die Einhaltung der Risikomanagementpolitik, die Einhaltung interner und externer Vorschriften, Führungsqualitäten, Teamarbeit, Kreativität, Motivation und die Zusammenarbeit mit anderen Geschäftsbereichen, der internen Kontrollfunktionen und Unternehmensfunktionen.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
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