+26. Institute sollten die Eignung der Mitglieder des Leitungsorgans laufend überwachen, um vor dem …

26. Institute sollten die Eignung der Mitglieder des Leitungsorgans laufend überwachen, um vor dem …

Institute sollten die Eignung der Mitglieder des Leitungsorgans laufend überwachen, um vor dem Hintergrund von relevanten neuen Tatsachen Situationen zu ermitteln, in denen eine Neubewertung ihrer Eignung durchgeführt werden sollte. Insbesondere sollte in den folgenden Fällen eine Neubewertung erfolgen:

  • a. wenn Bedenken hinsichtlich der individuellen oder kollektiven Eignung der Mitglieder des Leitungsorgans bestehen;
  • b. im Falle einer wesentlichen Auswirkung auf den Leumund eines Mitglieds des Leitungsorgans oder des Instituts, einschließlich Fällen, in denen Mitglieder die Richtlinien des Instituts für den Umgang mit Interessenkonflikten nicht einhalten;
  • c. wenn der begründete Verdacht besteht, dass im Zusammenhang mit diesem Institut Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung stattfindet oder stattgefunden hat oder diese Straftaten versucht wurden oder dass ein erhöhtes Risiko hierfür besteht, insbesondere in Situationen, in denen die verfügbaren Informationen darauf hindeuten, dass das Institut:
  • i. keine geeigneten internen Kontrollen oder Überwachungsmechanismen eingeführt hat, um Risiken im Zusammenhang mit Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu überwachen und zu mindern (z. B. durch aufsichtliche Feststellungen aus Prüfungen vor Ort und von außerhalb (Off-Site), Aufsichtsdialog oder im Zusammenhang mit Sanktionen);
  • ii. im Herkunftsmitgliedstaat oder im Aufnahmemitgliedstaat oder in einem Drittland gegen seine Verpflichtungen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung verstoßen hat;
  • iii. seine Geschäftstätigkeit oder sein Geschäftsmodell wesentlich in einer Weise verändert hat, die darauf hindeutet, dass es einem höheren Risiko der Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung ausgesetzt ist; oder
  • d. in Fällen, die ansonsten die Eignung der Mitglieder des Leitungsorgans wesentlich beeinträchtigen können.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/