+21. Eignungsbewertung von Inhabern von Schlüsselfunktionen durch relevante Institute
---+163. Die verantwortliche Funktion in einem relevanten Institut sollte die Eignungsbewertung von …
---+164. Wenn die Bewertung eines relevanten Instituts zu dem Schluss kommt, dass ein Inhaber von …
---+165. Sofern eine Bewertung durch eine zuständige Behörde ebenfalls erforderlich ist, sollten …
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21. Eignungsbewertung von Inhabern von Schlüsselfunktionen durch relevante Institute
21. Eignungsbewertung von Inhabern von Schlüsselfunktionen durch relevante Institute
1. Übersicht
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Regulierung |
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163. Die verantwortliche Funktion in einem relevanten Institut sollte die Eignungsbewertung von …
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Die verantwortliche Funktion in einem relevanten Institut sollte die Eignungsbewertung von Inhabern von Schlüsselfunktionen vor deren Bestellung durchführen und die Bewertungsergebnisse der für die Bestellung zuständigen Funktion und dem Leitungsorgan mitteilen. CRD-Institute von erheblicher Bedeutung gemäß Absatz 172 sollten zuständige Behörden über die Bewertungsergebnisse bezüglich der Leiter von internen Kontrollfunktionen und des CFO informieren, soweit diese nicht zum Leitungsorgan gehören.
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164. Wenn die Bewertung eines relevanten Instituts zu dem Schluss kommt, dass ein Inhaber von …
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Wenn die Bewertung eines relevanten Instituts zu dem Schluss kommt, dass ein Inhaber von Schlüsselfunktionen nicht geeignet ist, sollte das relevante Institut die Person entweder nicht bestellen oder entsprechende Maßnahmen ergreifen, um das angemessene Funktionieren dieser Position sicherzustellen. CRD-Institute von erheblicher Bedeutung sollten die zuständige Behörde bezüglich der Leiter von internen Kontrollfunktionen und des CFO entsprechend informieren, soweit diese nicht zum Leitungsorgan gehören. Zuständige Behörden können diese Informationen von allen relevanten Instituten und für alle Inhaber von Schlüsselfunktionen verlangen.
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165. Sofern eine Bewertung durch eine zuständige Behörde ebenfalls erforderlich ist, sollten …
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Sofern eine Bewertung durch eine zuständige Behörde ebenfalls erforderlich ist, sollten relevante Institute bei der Bestellung eines Inhabers einer Schlüsselfunktion die erforderlichen Maßnahmen ergreifen (z. B. durch Anwendung einer Probezeit oder einer aufschiebenden Bedingung im Arbeitsvertrag oder durch Bestellung von stellvertretenden Leitern), damit das Institut den Inhaber einer Schlüsselfunktion aus der Position abberufen kann, wenn er durch die zuständige Behörde für diese Position als nicht geeignet beurteilt wird.
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1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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