+56. Der Geldwäschebeauftragte sollte die Vorbereitung und Durchführung eines fortlaufenden …

56. Der Geldwäschebeauftragte sollte die Vorbereitung und Durchführung eines fortlaufenden …

Der Geldwäschebeauftragte sollte die Vorbereitung und Durchführung eines fortlaufenden Schulungsprogramms zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung beaufsichtigen. In Zusammenarbeit mit der Personalabteilung des Kredit- oder Finanzinstituts sollte ein Jahresplan für Schulungen und Weiterbildung der Mitarbeiter dokumentiert werden, auf den im Tätigkeitsbericht an das Leitungsorgan gemäß Absatz 50 verwiesen wird.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
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