+56. Der Geldwäschebeauftragte sollte die Vorbereitung und Durchführung eines fortlaufenden …
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56. Der Geldwäschebeauftragte sollte die Vorbereitung und Durchführung eines fortlaufenden …
Der Geldwäschebeauftragte sollte die Vorbereitung und Durchführung eines fortlaufenden Schulungsprogramms zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung beaufsichtigen. In Zusammenarbeit mit der Personalabteilung des Kredit- oder Finanzinstituts sollte ein Jahresplan für Schulungen und Weiterbildung der Mitarbeiter dokumentiert werden, auf den im Tätigkeitsbericht an das Leitungsorgan gemäß Absatz 50 verwiesen wird.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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