+45. Wertpapierfirmen mit mindestens 250 Mitarbeitern sollten das geschlechtsspezifische Lohngefälle …
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45. Wertpapierfirmen mit mindestens 250 Mitarbeitern sollten das geschlechtsspezifische Lohngefälle …
Wertpapierfirmen mit mindestens 250 Mitarbeitern sollten das geschlechtsspezifische Lohngefälle für jedes Quartil ihrer Gesamtvergütung und insgesamt ermitteln. Wertpapierfirmen mit weniger als 250 Mitarbeitern sollten das geschlechtsspezifische Lohngefälle nur auf der Grundlage der Gesamtzahlen für alle Mitarbeiter übermitteln. Wertpapierfirmen mit mindestens 250 identifizierten Mitarbeitern sollten das geschlechtsspezifische Lohngefälle für jedes Quartil ihrer Gesamtvergütung und insgesamt ermitteln. Wertpapierfirmen mit weniger als 250 identifizierten Mitarbeitern sollten das geschlechtsspezifische Lohngefälle nur auf der Grundlage der Gesamtzahlen für identifizierte Mitarbeiter übermitteln.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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