+58. Für kleine und nicht verflochtene Wertpapierfirmen, die die Kriterien von Artikel 12 Absatz 1 …
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58. Für kleine und nicht verflochtene Wertpapierfirmen, die die Kriterien von Artikel 12 Absatz 1 …
Für kleine und nicht verflochtene Wertpapierfirmen, die die Kriterien von Artikel 12 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2019/2033 erfüllen, sollten die zuständigen Behörden: - a. die Schlüsselindikatoren mindestens jährlich überwachen;
- b. die Bewertung aller SREP-Elemente im Falle wesentlicher neuer Informationen
| bezüglich des zu bewertenden | Risikos durchführen, | wobei der Umfang und | die |
Tiefe der Kontrolle an das spezifische Risikoprofil der Wertpapierfirma anzupassen sind; - c. in Kontakt und Dialog mit dem Leitungsorgan und der Geschäftsleitung der Wertpapierfirma treten, wenn dies für notwendig erachtet wird, insbesondere im Zusammenhang mit der Bewertung der SREP-Elemente, sofern diese durchgeführt wurde.
Tabelle 2. Anwendung des SREP auf die verschiedenen Kategorien von Wertpapierfirmen Überwa-chung der | Kategorie Schlüssel-indikato-ren | Bewertung aller SREP-Elemente | Mindestmaß an Überwachung/Dialog Ständiger Dialog mit | dem | | Viertel-1 jährlich | Alle 2 Jahre | Leitungsorgan und Geschäftsleitung. Ereignisbasierte Einbeziehung Leitungsorgans und | der des der | | Viertel-2 jährlich | Alle 3 Jahre Ereignisbasiert (in dem | Geschäftsleitung mindestens der Häufigkeit, in der die SREP-Bewertung erfolgt. Ereignisbasierte Einbeziehung | mit des | | Viertel-3 jährlich | an das spezifische Risikoprofil der Wertpapierfirma angepassten Umfang und mit der entsprechenden Tiefe) | Leitungsorgans und Geschäftsleitung mindestens der Häufigkeit, in der die SREP-Bewertung erfolgt. | der mit 18 | | Kleine und nicht verflochtene Wertpapierfirmen gemäß Artikel 12 Jährlich Absatz 1 der Verordnung (EU) 2019/2033 | Ereignisbasiert (in dem an das spezifische Risikoprofil der Wertpapierfirma angepassten Umfang und mit der entsprechenden Tiefe) | Ereignisbasierte Einbeziehung Leitungsorgans und Geschäftsleitung mindestens der Häufigkeit, in der die SREP-Bewertung erfolgt. | des der mit 19 |
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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