+58. Für kleine und nicht verflochtene Wertpapierfirmen, die die Kriterien von Artikel 12 Absatz 1 …

58. Für kleine und nicht verflochtene Wertpapierfirmen, die die Kriterien von Artikel 12 Absatz 1 …

Für kleine und nicht verflochtene Wertpapierfirmen, die die Kriterien von Artikel 12 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2019/2033 erfüllen, sollten die zuständigen Behörden:

  • a. die Schlüsselindikatoren mindestens jährlich überwachen;
  • b. die Bewertung aller SREP-Elemente im Falle wesentlicher neuer Informationen
bezüglich des zu bewertendenRisikos durchführen,wobei der Umfang unddie

Tiefe der Kontrolle an das spezifische Risikoprofil der Wertpapierfirma anzupassen sind;

  • c. in Kontakt und Dialog mit dem Leitungsorgan und der Geschäftsleitung der Wertpapierfirma treten, wenn dies für notwendig erachtet wird, insbesondere im Zusammenhang mit der Bewertung der SREP-Elemente, sofern diese durchgeführt wurde.

Tabelle 2. Anwendung des SREP auf die verschiedenen Kategorien von Wertpapierfirmen Überwa-chung der

Kategorie Schlüssel-indikato-renBewertung aller SREP-ElementeMindestmaß an Überwachung/Dialog Ständiger Dialog mitdem
Viertel-1 jährlichAlle 2 JahreLeitungsorgan und Geschäftsleitung. Ereignisbasierte Einbeziehung Leitungsorgans undder des der
Viertel-2 jährlichAlle 3 Jahre Ereignisbasiert (in demGeschäftsleitung mindestens der Häufigkeit, in der die SREP-Bewertung erfolgt. Ereignisbasierte Einbeziehungmit des
Viertel-3 jährlichan das spezifische Risikoprofil der Wertpapierfirma angepassten Umfang und mit der entsprechenden Tiefe)Leitungsorgans und Geschäftsleitung mindestens der Häufigkeit, in der die SREP-Bewertung erfolgt.der mit 18
Kleine und nicht verflochtene Wertpapierfirmen gemäß Artikel 12 Jährlich Absatz 1 der Verordnung (EU) 2019/2033Ereignisbasiert (in dem an das spezifische Risikoprofil der Wertpapierfirma angepassten Umfang und mit der entsprechenden Tiefe)Ereignisbasierte Einbeziehung Leitungsorgans und Geschäftsleitung mindestens der Häufigkeit, in der die SREP-Bewertung erfolgt.des der mit 19

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/