+73. Außerdem sollten die zuständigen Behörden die Geschäftsmodellanalyse heranziehen, um die …

73. Außerdem sollten die zuständigen Behörden die Geschäftsmodellanalyse heranziehen, um die …

Außerdem sollten die zuständigen Behörden die Geschäftsmodellanalyse heranziehen, um die prudentiellen Auswirkungen von ihnen bekannten Risiken bezüglich Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, die mit dem Geschäftsmodell der Wertpapierfirma verknüpft sind, zu bewerten. In diesem Zusammenhang sollten die zuständigen Behörden die von den GW/TF-Aufsichtsbehörden erhaltenen Informationen, insbesondere ihre Bewertungen der Risiken im Zusammenhang mit Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung und etwaige Feststellungen bezüglich wesentlicher Schwachstellen bei den Kontrollen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung der Wertpapierfirma, heranziehen, um ihre Feststellungen aus der laufenden Aufsicht zu ergänzen und zu bewerten, ob sie Anlass zu aufsichtlichen Bedenken bezüglich der Risiken im Zusammenhang mit Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung geben. Wenn die Bewertung erkennen lässt, dass das Geschäftsmodell der Wertpapierfirma Anlass zu

22 aufsichtlichen Bedenken bezüglich der Risiken im Zusammenhang mit Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung gibt, sollten die zuständigen Behörden das Ergebnis der prudentiellen Bewertung des Geschäftsmodells den GW/TF-Aufsichtsbehörden mitteilen.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/