+Gemeinsame Leitlinien zu den Mustern für Erklärungen und Rechtsgutachten sowie zum standardisierten Test für die Einstufung von Kryptowerten gemäß Artikel 97 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2023/1114 (JC 2024 28)
---+1. Einhaltung der Leitlinien und Meldepflichten
------+Status dieser Leitlinien
---------+1. Diese Leitlinien werden gemäß Artikel 16 der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010, der Verordnung (EU) …
---------+2. Die zuständigen Behörden im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Nummer 35 Buchstabe a der Verordnung …
------+Meldeanforderungen
---------+3. Innerhalb von zwei Monaten nach dem Datum der Veröffentlichung dieser Leitlinien auf den …
---------+4. Die Meldungen werden gemäß Artikel 16 Absatz 3 der ESA-Verordnungen auf den Websites der …
---------+5. Finanzmarktteilnehmer sind nicht verpflichtet, zu melden, ob sie diese Leitlinien einhalten.
---+2. Gegenstand, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
------+Gegenstand
---------+6. Gemäß Artikel 97 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2023/1114 wird in diesen gemeinsamen Leitlinien …
------+Anwendungsbereich und Adressaten
---------+7. Diese Leitlinien gelten für die zuständigen Behörden im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Nummer 35 …
---------+8. Diese Leitlinien gelten auch für: a. Anbieter von anderen Kryptowerten als …
---------+9. Diese Leitlinien gelten auch für Personen, die beabsichtigen, Kryptowerte-Dienstleistungen zu …
------+Begriffsbestimmungen
---------+10. Sofern nicht anders angegeben, haben die in der Verordnung (EU) 2023/1114 verwendeten und …
---+3. Umsetzung
------+Geltungsbeginn
---------+11. Diese Leitlinien gelten ab dem 12.05.2025.
---+4. Muster und standardisierter Test
------+Muster für die Zwecke von Artikel 8 Absatz 4 der Verordnung (EU) 2023/1114
---------+12. Anbieter von anderen Kryptowerten als vermögenswertereferenzierten Token oder E-Geld-Token …
---------+13. In allen im Muster vorgesehenen Feldern sollten sämtliche Informationen angegeben werden, die …
------+Muster für die Zwecke von Artikel 17 Absatz 1 Buchstabe b Ziffer ii und Artikel 18 Absatz 2 Buchstabe e der Verordnung (EU) 2023/1114
---------+14. Kreditinstitute sowie juristische Personen und andere Unternehmen, die beabsichtigen …
---------+15. In allen im Muster vorgesehenen Feldern sollten sämtliche Informationen angegeben werden, die …
---------+16. Das Muster sollte von einem internen oder externen Rechtsberater ausgefüllt werden. Der …
------+Standardisierter Test für die Einstufung von Kryptowerten
---------+17. Die zuständigen Behörden und andere Personen, an die diese Leitlinien gerichtet sind, sollten …
---------+18. Die zuständigen Behörden und andere Personen, an die sich diese Leitlinien richten, sollten …
---------+19. Die zuständigen Behörden und andere Personen, an die diese Leitlinien gerichtet sind, sollten …
---------+20. Wenn beide Elemente (digitale Darstellung eines Werts und/oder Rechts und elektronische …
---------+21. Um festzustellen, ob der Kryptowert in den Anwendungsbereich der Verordnung (EU) 2023/1114 …
---------+22. Unbeschadet anderer einschlägiger Unterlagen sollten die in Absatz 13 dieser Leitlinien …
---------+23. Wenn keiner der in Absatz 22 genannten Ausschlüsse zutrifft, sollten die zuständigen Behörden …
---+Anhang A – Muster
---+Anhang B – Muster
---+Anhang C – Flussdiagramm
English - European Union - Financial Industry -

Gemeinsame Leitlinien zu den Mustern für Erklärungen und Rechtsgutachten sowie zum standardisierten Test für die Einstufung von Kryptowerten gemäß Artikel 97 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2023/1114 (JC 2024 28)

Gemeinsame Leitlinien zu den Mustern für Erklärungen und Rechtsgutachten sowie zum standardisierten Test für die Einstufung von Kryptowerten gemäß Artikel 97 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2023/1114 (JC 2024 28)

https://www.eba.europa.eu/activities/single-rulebook/regulatory-activities/asset-referenced-and-e-money-tokens-micar/esas-guidelines-templates-explanations-and-opinions-and-standardised-test-classification-crypto – PDF

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung
1. Einhaltung der Leitlinien und Meldepflichten

1. Einhaltung der Leitlinien und Meldepflichten

2. Gegenstand, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

2. Gegenstand, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

3. Umsetzung

3. Umsetzung

4. Muster und standardisierter Test

4. Muster und standardisierter Test

Anhang A – Muster

Dieses Muster wird für die Zwecke der Erklärung gemäß Artikel 8 Absatz 4 der Verordnung (EU) 2023/1114 zur Verfügung gestellt. MUSTER: ERKLÄRUNG FÜR DIE ZWECKE VON ARTIKEL 8 ABSATZ 4 DER VERORDNUNG (EU) 2023/1114

Eine für die Zwecke von Artikel 8 Absatz 4 der Verordnung (EU) 2023/1114 (MiCA-Verordnung) erstellte Erklärung sollte Informationen zu jedem der folgenden Felder enthalten.

Datum der Erstellung dieser g nu Erklärung r ä l Name der (juristischen oder Bitte Name, Anschrift, E-Mail-Adresse und k r E natürlichen) Person(en), die diese Telefonnummer angeben. r Erklärung abgibt (abgeben) u z Kontaktangaben der (juristischen oder n e n o i t natürlichen) Erklärung abgibt Person(en), (abgeben) die (falls diese von Telefonnummer Bitte Name, Anschrift, angeben. E-Mail-Adresse und

a den vorstehenden Angaben m r abweichend)

  • o f n Bestätigung, dass diese Erklärung für I die Zwecke von Artikel 8 Absatz 4 der Bitte bestätigen. MiCA-Verordnung abgegeben wird u z , ) n Name des Anbieters (der Anbieter), , ) e g der Person (der Personen), die die n r e t e i e i d e i d a r t n a e n o Zulassung zum Handel beantragt Für zu verwenden. diese Angaben ist der Anhang zu diesem Muster (beantragen), oder des Betreibers (der bn A n e d u z ( r e t e i , ) n e n o s r e P n e d b ( t g a r t n a e b l e v n r e b i e r t e B n e d Betreiber) dessen Whitepaper, Erklärung Auftrag bezieht von auf Handelsplattformen, diese das (dies sich Erklärung sollte diese die in Absatz 1 der MiCA-Verordnung gemeldeten und für

ausgestellt wird Bitte geben Sie das Datum des gemäß Artikel 8

A m u z n u z ( n o s r e P dn a H m u z g r e d o / dnu „endgültige Whitepapers MiCA-Verordnung Fassung“ sein) übermittelten des für die die bezieht. Kopie Zwecke des Bitte Whitepapers dieser fügen Erklärung Sie dieser bei. bewerteten Erklärung auch eine bn Zwecke von Artikel 8 Absatz 1 der Whitepapers an, auf das sich diese Erklärung

e b a r e d nu Mitgliedstaat(en), in dem (denen) das

ss g n a l öffentliche Angebot oder die

Anhang B – Muster

Dieses Muster wird für die Zwecke des in Artikel 17 Absatz 1 Buchstabe b Ziffer ii und Artikel 18 Absatz 2 Buchstabe e der Verordnung (EU) 2023/1114 genannten Rechtsgutachtens zur Verfügung gestellt. EBA Reguläre Verwendung

MUSTER: RECHTSGUTACHTEN FÜR DIE ZWECKE DES ARTIKELS 17 ABSATZ 1 BUCHSTABE b ZIFFER ii UND DES ARTIKELS 18 ABSATZ 2 BUCHSTABE e DER VERORDNUNG (EU) 2023/1114

Ein Rechtsgutachten, das für die Zwecke dieser Artikel erstellt wird, sollte Informationen zu allen folgenden Feldern enthalten.

Datum der Erstellung dieses Rechtsgutachtens

Name der (juristischen oder natürlichen) Person(en), die dieses RechtsgutachtenBitte TelefonnummerName, Anschrift, E-Mail-Adresse und angeben.

n erstellt (erstellen) e t Kontaktangaben der (juristischen oder

h

c a t natürlichen) Person(en), die dieses u g s Rechtsgutachten erstellt (erstellen) (fallsBitte TelefonnummerName, Anschrift, E-Mail-Adresse und angeben.

t h von den vorstehenden Angaben c e abweichend)

R m Erklärung zu potenziellen u z Interessenkonflikten und Maßnahmen n e zur wirksamen Bewältigung dieser

n

  • o i Konflikte

t

a Nachweis der Befähigung der Person(en) m r o zur Ausübung der Tätigkeit einesBitte Studienabschluss,machen Sie möglichst genaue Angaben, z. B. Lizenz, Berufsregisternummer,
f n I RechtsberatersAnwaltszulassung Machenusw. Sie bitte nähere Angaben: - Artikel 17 Absatz 1 Buchstabe b Ziffer ii
Zweck dieses Rechtsgutachtensoder - Artikel 18 Absatz 2 Buchstabe e der MiCA-Verordnung

Name des Finanzmarktteilnehmers oder s u Instituts/des sonstigen Unternehmens,

e z h c l e das beabsichtigt, den Kryptowert, der il t n e ff dn a H Gegenstand dieses Rechtsgutachtens ist, öffentlich anzubieten oder seine ö n m u Zulassung zum Handel zu beantragen

i z e , g Aufsichtsrechtlicher Status (Zulassung

t g i nu oder Registrierung zur Ausübung von t h c i s b ss a l u Z n Finanzdienstleistungen) LEI (falls zutreffend)z. B.Kreditinstitut, E-Geld-Institut usw.

a e e i e g

b e i d , d r e d o a r t n a e EWR/Mitgliedstaat Kontaktstelle der NiederlassungTelefonnummer Bitteangeben. Name, Anschrift, E-Mail-Adresse und
n o s r n e t i b Absicht des FinanzmarktteilnehmersMachenSie bitte nähere Angaben:
e P e r oder Instituts/des sonstigen e i d b r e t Unternehmens r e nu Whitepaper, auf das sich dieses bü u z Rechtsgutachten bezieht (dies sollte die n e t o „endgültige Fassung“ des für die Zwecke b a b e von Artikel 17 Absatz 1 Buchstabe bBitte für die wurde- Öffentliches Angebot - Zulassung zum Handel beantragen geben Sie das Datum des Whitepapers an, das Zwecke dieses Rechtsgutachtens bewertet und auf das sich dieses Rechtsgutachten

g g

n n Ziffer ii und Artikel 18 Absatz 2 A A Buchstabe e der MiCA-Verordnungbezieht. auchBitte fügen Sie diesem Rechtsgutachten eine Kopie des Whitepapers bei.

übermittelten Whitepapers sein) EBA Reguläre Verwendung

Mitgliedstaat(en), in dem (denen) das öffentliche Angebot oder die Zulassung zum Handel erfolgt

Anwendbares RechtBitte Recht wird.geben Sie das für den Kryptowert anwendbare an, auf das im Whitepaper Bezug genommen
Zusammenfassung der aufsichtsrechtlichen Einstufung des Kryptowerts Rechtsgutachten mit ausführlicher Erklärung, dass es sich bei der digitalen Darstellung, auf die sich dieses Rechtsgutachten bezieht, um einen Kryptowert im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Nummer 5 der MiCA-Verordnung handeltBitte Einstufung der Die werden Begriffs Werts Technologie der gespeichert In der die amtlichengeben Sie die beabsichtigte aufsichtsrechtliche und alle wichtigen Punkte an, die Sie in Zusammenfassung hervorheben möchten. Erklärung kann in einem Anhang vorgelegt und sollte alle Aspekte der Definition des „Kryptowert“ umfassen, einschließlich des oder Rechts sowie der Distributed-Ledger- oder einer ähnlichen Technologie, auf der Kryptowert übertragen oder in der er werden kann. Beschreibung sollten der Wert, das Recht oder Währungen angegeben werden, auf
Detaillierte Beschreibung des Wertes oder des Rechts oder der amtlichen Währungen, auf die sich der Kryptowert beziehtdie sich beabsichtigt wobei einschlägigen anzugeben Dieder Kryptowert bezieht und in denen wird, die Wertstabilität zu wahren, vollständige Querverweise auf die Bestimmungen des Whitepapers sind. Erklärung kann in einen Anhang zu dem
Rechtsgutachten mit ausführlicher Erklärung, dass es sich bei dem t r e Kryptowert, auf den sich dieses w o Rechtsgutachten bezieht, nicht um ein E-t p y Geld-Token im Sinne von Artikel 3 r K Absatz 1 Nummer 7 der MiCA-Verordnung handeltRechtsgutachten Aspekte beabsichtigt unter amtlichen Querverweise desvorgelegt werden und sollte alle umfassen, die belegen, dass nicht wird, die Wertstabilität des Kryptowerts Bezugnahme auf den Wert einer einzigen Währung zu wahren, wobei vollständige auf die einschlägigen Bestimmungen Whitepapers anzugeben sind.

Rechtsgutachten mit ausführlicher Erklärung, dass es sich bei dem Kryptowert, auf den sich dieses Rechtsgutachten bezieht, nicht um einen der folgenden Tatbestände handelt:

- Finanzinstrument im Sinne von Artikel 2 Absatz 4 Buchstabe a der MiCA-Verordnung.Quelle und/oder Rechtsprechung Verweise Bezug Regulierungsmaßnahmen der Leitlinien Verordnung): Erläuterung: Anmerkung: ergänzt die belegen,der Definition(en) (gegebenenfalls EU-einzelstaatliches Recht): (gegebenenfalls einschließlich auf Absätze), auf die in der Erklärung genommen wird: oder Leitlinien, auf die in Erklärung verwiesen wird (einschließlich der gemäß Artikel 2 Absatz 5 der MiCA-Die Erklärung kann in einem Anhang werden und sollte alle Aspekte enthalten, dass es sich bei dem Kryptowert nicht
EBA Reguläre Verwendungum sollte keiner Wertpapier, und gemäß sowie einschlägigen Dokumente zuständigen Herkunftsmitgliedstaat Absatz herausgegeben Quelle und/oder Rechtsprechung Verweise Bezug Regulierungsmaßnahmen derein Finanzinstrument handelt. In der Erklärung dargelegt werden, warum der Kryptowert Art von Finanzinstrument (übertragbares Geldmarktinstrument usw.) entspricht, es sollte vollständig auf die ESMA-Leitlinien Artikel 2 Absatz 5 der MiCA-Verordnung auf die geltende Rechtsprechung oder die regulatorischen oder aufsichtlichen verwiesen werden, die von der Behörde für die Zwecke der [MiFID2] im im Sinne von Artikel 3 1 Nummer 33 der MiCA-Verordnung wurden. der Definition(en) (gegebenenfalls EU-einzelstaatliches Recht): (gegebenenfalls einschließlich auf Absätze), auf die in der Erklärung genommen wird: oder Leitlinien, auf die in Erklärung verwiesen wird:
- Einlagen, einschließlich strukturierter Einlagen im Sinne von Artikel 2 Absatz 4 Buchstabe b der MiCA-VerordnungErläuterung: Anmerkung: vorgelegt einschließen, Kryptowert Erklärung geltende regulatorischen enthalten, Zwecke Sinne Verordnung Quelle und/oder Rechtsprechung Verweise BezugDie Erklärung kann in einem Anhang werden und sollte alle Aspekte die belegen, dass es sich bei dem nicht um eine Einlage handelt. Die sollte einen vollständigen Verweis auf die Rechtsprechung oder die einschlägigen oder aufsichtlichen Dokumente die von der zuständigen Behörde für die der [CRD/CRR] im Herkunftsmitgliedstaat im von Artikel 3 Absatz 1 Nummer 33 der MiCA-herausgegeben wurden. der Definition(en) (gegebenenfalls EU-einzelstaatliches Recht): (gegebenenfalls einschließlich auf Absätze), auf die in der Erklärung genommen wird:
- Geldbeträge im Sinne vonRegulierungsmaßnahmen deroder Leitlinien, auf die in Erklärung verwiesen wird:
Artikel 2 Absatz 4 Buchstabe c der MiCA-VerordnungErläuterung: Anmerkung: vorgelegt einschließen, Kryptowert Erklärung geltendeDie Erklärung kann in einem Anhang werden und sollte alle Aspekte die belegen, dass es sich bei dem nicht um Geldbeträge handelt. Die sollte einen vollständigen Verweis auf die Rechtsprechung oder die einschlägigen
EBA Reguläre Verwendungregulatorischen enthalten, Zwecke Sinne Verordnungoder aufsichtlichen Dokumente die von der zuständigen Behörde für die der [PSD] im Herkunftsmitgliedstaat im von Artikel 3 Absatz 1 Nummer 33 der MiCA-herausgegeben wurden .

Kurze Erklärung, sofern keine detailliertere Bewertung erforderlich ist, dass es sich bei dem Kryptowert nicht um einen der folgenden Tatbestände handelt:

- Verbriefungspositionen im Sinne von Artikel 2 Absatz 4 Buchstabe d der MiCA-Verordnung - Nichtlebens- oder Lebensversicherungsprodukte oder Rückversicherungs- oder Retrozessionsverträge im Sinne von Artikel 2 Absatz 4 Buchstabe e der MiCA-Verordnung - Altersvorsorgeprodukte im Sinne von Artikel 2 Absatz 4 Buchstabe f der MiCA-Verordnung - Amtlich anerkannte betriebliche Altersversorgungssysteme im Sinne von Artikel 2 Absatz 4 Buchstabe g der MiCA-Verordnung - Individuelles Altersvorsorgeprodukt im Sinne von Artikel 2 Absatz 4 Buchstabe h der MiCA-Verordnung - Paneuropäische Pensionsprodukte im Sinne von Artikel 2 Absatz 4 Buchstabe i der MiCA-Verordnung - Systeme der sozialen Sicherheit im Sinne von Artikel 2 Absatz 4 Buchstabe j der MiCA-VerordnungAnmerkung: werden, eine Anmerkung: werden, ein Nichtlebens-handelt. In der bei dem Altersvorsorgeprodukt Anmerkung: werden, ein betriebliches Anmerkung: werden, ein individuelles Anmerkung: werden, ein Paneuropäisches Anmerkung: werden, ein System Quelle und/oder RechtsprechungIn der Erklärung sollte bestätigt dass es sich bei dem Kryptowert nicht um Verbriefungsposition handelt. In der Erklärung sollte bestätigt dass es sich bei dem Kryptowert nicht um oder Lebensversicherungsprodukt Erklärung sollte bestätigt werden, dass es sich Kryptowert nicht um ein handelt. In der Erklärung sollte bestätigt dass es sich bei dem Kryptowert nicht um Altersversorgungssystem handelt. In der Erklärung sollte bestätigt dass es sich bei dem Kryptowert nicht um Altersvorsorgeprodukt handelt. In der Erklärung sollte bestätigt dass es sich bei dem Kryptowert nicht um Pensionsprodukt handelt. In der Erklärung sollte bestätigt dass es sich bei dem Kryptowert nicht um der sozialen Sicherheit handelt. der Definition(en) (gegebenenfalls EU-einzelstaatliches Recht): (gegebenenfalls einschließlich
Rechtsgutachten mit ausführlicher Erklärung, dass es sich bei dem Kryptowert um einen Kryptowert im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Nummer 6 der MiCA-Verordnung handeltVerweise Bezug Regulierungsmaßnahmen der Erklärung:auf Absätze), auf die in der Erklärung genommen wird: oder Leitlinien, auf die in Erklärung verwiesen wird:
EBA Reguläre VerwendungAnmerkung: vorstehenden sondern werden, „vermögenswertereferenzierter Die Rechtsgutachten unter des des aufsichtsrechtliche maßgeblich Anmerkung: InformationenIn der Erklärung sollten nicht die Ausführungen wiederholt werden, die Attribute des Kryptowerts beschrieben die der Definition von Token“ entsprechen. Erklärung kann in einem Anhang zu diesem vorgelegt werden und sollte sich anderem auf alle einschlägigen Bestimmungen Whitepapers beziehen, die zur Untermauerung Rechtsgutachtens in Bezug auf die Einstufung des Kryptowerts als erachtet werden. Bitte geben Sie alle weiteren an, die Sie zur Erklärung der
Zusätzliche zweckdienliche Angabenaufsichtsrechtlichen angemessenEinstufung des Kryptowerts für halten.

EBA Reguläre Verwendung

Anhang C – Flussdiagramm

Dieses Flussdiagramm wird für die Zwecke des in Artikel 97 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2023/1114 genannten standardisierten Tests zur Verfügung gestellt. EBA Reguläre Verwendung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung

Verknüpfte Vorgänge

  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/