+8.3 Use of internal ratings and default and loss estimates
---+208. Gemäß Artikel 144 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 sowie gemäß den …
---+209. Für die Zwecke von Absatz 208 kann es zudem als angemessen erachtet werden, kontinuierliche …
---+210. Wenn die Institute für interne Zwecke Schätzwerte der Risikoparameter verwenden, die von den …

8.3 Use of internal ratings and default and loss estimates

8.3 Use of internal ratings and default and loss estimates

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung
208. Gemäß Artikel 144 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 sowie gemäß den …

Gemäß Artikel 144 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 sowie gemäß den Artikeln 18 bis 21 der technischen Regulierungsstandards zur IRB-Bewertungsmethode sollten die Institute die gleichen Schätzwerte der Risikoparameter für die Berechnung der Eigenmittelanforderungen und für interne Zwecke, einschließlich Risikomanagement- und Entscheidungsprozessen, verwenden, es sei denn, es sind alle der im Folgenden genannten Bedingungen erfüllt:

  • (a) die Abweichung ist gerechtfertigt und für den speziellen Anwendungsbereich angemessen;
  • (b) die Abweichung führt nicht zu einer Änderung der Rangfolge bei der Zuordnung von Schuldnern oder Fazilitäten zu Stufen und Pools innerhalb eines Kalibrierungssegments, mit Ausnahme von Änderungen innerhalb einer Stufe oder eines Pools;
  • (c) die Abweichung beruht auf der Verwendung von Parametern für interne Zwecke, ohne dass die Sicherheitsspanne berücksichtigt wird, ohne regulatorische Untergrenzen, ohne Anpassung aufgrund eines konjunkturellen Abschwungs für den Fall von LGD-Schätzungen, oder sie beruht auf der Verwendung einer anderen Kalibrierungsmethode, die möglicherweise die Festlegung unterschiedlicher Kalibrierungssegmente zur Folge hat.
209. Für die Zwecke von Absatz 208 kann es zudem als angemessen erachtet werden, kontinuierliche …

Für die Zwecke von Absatz 208 kann es zudem als angemessen erachtet werden, kontinuierliche Schätzwerte der Risikoparameter für interne Zwecke in homogenen Rangstufen zusammenzufassen.

210. Wenn die Institute für interne Zwecke Schätzwerte der Risikoparameter verwenden, die von den …

Wenn die Institute für interne Zwecke Schätzwerte der Risikoparameter verwenden, die von den für die Berechnung der Eigenmittelanforderungen verwendeten Schätzwerten abweichen, sollten sie dies regelmäßig im Rahmen ihrer internen Berichterstattung an die Geschäftsleitung berücksichtigen, indem zu beiden Parametersätzen Informationen bereitgestellt werden. Die interne Berichterstattung sollte auf jeden Fall alle in Artikel 189 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 genannten Elemente umfassen auf der Grundlage der Schätzwerte der Risikoparameter, die für die Berechnung der Eigenmittelanforderungen verwendet werden.

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/