+8 Application of risk parameters
---+194. Wenn das PD- oder LGD-Modell angewandt wird und wenn die Institute neue Informationen in Bezug …
---+8.1 Conservatism in the application of risk parameters
------+195. Für die Zwecke von Artikel 171 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 sollten die Institute …
------+196. Für die Zwecke von Absatz 195(a) sollten die Institute über ein robustes Verfahren für die …
------+197. Für die Zwecke von Absatz 195(b) sollten die Institute sicherstellen, dass das Eintreten …
------+198. Die Institute sollten die Gesamtwirkung der ermittelten Mängel und die sich daraus ergebende …
------+199. Für die Zwecke von Absatz 195(c) sollten die Institute die Mängel bezüglich der Umsetzung und …
------+200. Für die Zwecke gemäß Absatz 195(d) sollten die Institute angemessene Leitfäden und Verfahren …
---+8.2 Human judgement in the application of risk parameters
------+201. In den folgenden Fällen können die Institute bei der Anwendung des Modells eine individuelle …
------+202. Die Institute sollten eindeutige Kriterien für die Verwendung von qualitativen Variablen, die …
------+203. Für die Zwecke von Artikel 172 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 sollten die Institute …
------+204. Die Institute sollten das Ausmaß jeder Abänderung sowie deren Begründung dokumentieren. Soweit …
------+205. Die Institute sollten das Ausmaß von und die Begründungen für Abänderungen der Eingaben und …
------+206. Die Institute sollten regelmäßig die Wertentwicklung der Risikoposition, deren Eingabe oder …
------+207. Die Institute sollten die Leistungsfähigkeit des Modells sowohl vor als auch nach den …
---+8.3 Use of internal ratings and default and loss estimates
------+208. Gemäß Artikel 144 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 sowie gemäß den …
------+209. Für die Zwecke von Absatz 208 kann es zudem als angemessen erachtet werden, kontinuierliche …
------+210. Wenn die Institute für interne Zwecke Schätzwerte der Risikoparameter verwenden, die von den …
---+8.4 Calculation of IRB shortfall or excess
------+211. Für die Zwecke dieses Kapitels sollte die Differenz zwischen den allgemeinen und spezifischen …
------+212. Wenn die Berechnung für das gesamte nicht ausgefallene Portfolio gemäß Artikel 159 der …
------+213. Um einen IRB-Überschuss zum Ergänzungskapital gemäß Artikel 62 Buchstabe d der Verordnung (EU) …
------+214. Für die Zwecke von Artikel 159 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 sollten die Institute keine …

8 Application of risk parameters

8 Application of risk parameters

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung
194. Wenn das PD- oder LGD-Modell angewandt wird und wenn die Institute neue Informationen in Bezug …

Wenn das PD- oder LGD-Modell angewandt wird und wenn die Institute neue Informationen in Bezug auf einen relevanten Risikofaktor oder ein Beurteilungskriterium erhalten, sollten sie diese Informationen bei der Zuordnung der Beurteilung zeitnah berücksichtigen, insbesondere indem beide der folgenden Anforderungen sichergestellt werden,

  • (a) dass die relevanten IT-Systeme so schnell wie möglich aktualisiert werden und dass die entsprechende Zuordnung der Beurteilung sowie die entsprechende Zuordnung der PD oder LGD schnellstmöglich überprüft werden;
  • (b) dass für den Fall, dass sich neue Informationen auf den Ausfall eines Schuldners beziehen, die PD des Schuldners in allen relevanten IT-Systemen zeitnah und in Übereinstimmung mit Absatz 108 der Leitlinien zur Anwendung der Ausfalldefinition gemäß Artikel 178 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 auf 1 gesetzt wird.
8.1 Conservatism in the application of risk parameters

8.1 Conservatism in the application of risk parameters

8.2 Human judgement in the application of risk parameters

8.2 Human judgement in the application of risk parameters

8.3 Use of internal ratings and default and loss estimates

8.3 Use of internal ratings and default and loss estimates

8.4 Calculation of IRB shortfall or excess

8.4 Calculation of IRB shortfall or excess

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/