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+2. Kalibrierung für weitere Währungen |
2. Kalibrierung für weitere WährungenZur Kalibrierung der Zinsschockgrößen für weitere Währungen ist das folgende Verfahren anzuwenden: Schritt 1: Berechnung des täglichen Durchschnittszinssatzes Man stellt für jede Währung eine 16-Jahres-Zeitreihe der täglichen „risikofreien“ Zinssätze für die Laufzeiten 3M, 6M, 1J, 2J, 5J, 7J, 10J, 15J und 20J zusammen. Anschließend berechnet man für jede Währung unter Zugrundelegung 𝑐𝑐 aller innerhalb der Zeitreihe beobachteten Werte den allgemeinen Durchschnittszinssatz für alle Laufzeiten. Das Ergebnis ist eine einzelne Messgröße je Währung. 𝑐𝑐 Schritt 2: Anwendung von globalen Schockparametern Die globalen Schockparameter werden gemäß der nachfolgenden Tabelle 2 auf den Durchschnittszinssatz einer jeden Währung angewandt. Tabelle 2. Globale Basis-Zinsschockparameter 𝑐𝑐 Parallel 60 % Kurz 𝛼𝛼� 𝑝𝑝𝑝𝑝𝑝𝑝𝑝𝑝𝑝𝑝𝑝𝑝𝑝𝑝𝑝𝑝 85% Lang 𝛼𝛼� 𝑠𝑠ℎ𝑜𝑜𝑝𝑝𝑜𝑜 40% 𝛼𝛼� 𝑝𝑝𝑜𝑜𝑙𝑙𝑙𝑙 Die Anwendung der globalen Schockparameter aus Tabelle 2 auf die in Schritt 1 berechneten Durchschnittszinssätze ergibt währungsspezifische bereinigte Zinsschocks für die einzelnen Segmente der Zinsstrukturkurve (parallel, kurz und lang). Schritt 3: Anwendung von Ober- und Untergrenzen Die vorgeschlagene Methode zur Kalibrierung des Zinsschocks kann bei einigen Währungen zu unrealistisch niedrigen bzw. hohen Zinsschocks führen. Um ein minimales Maß an Vorsicht und gleiche Rahmenbedingungen sicherzustellen, wählt man eine Untergrenze von 100 BP und variable Obergrenzen (bezeichnet als , nämlich 500 BP für den kurzen Schock, 400 BP für den parallelen Schock und 300 BP für ∆𝑅𝑅� 𝑗𝑗 den ( 𝑡𝑡 𝑘𝑘 )) langen Schock. Die Änderung des „risikofreien“ Zinssatzes für das Schockszenario j und die Währung am Laufzeitbandmittelpunkt kann definiert werden als: 𝑐𝑐 𝑡𝑡 𝑘𝑘 11F 12 wobei jeweils gilt: �∆𝑅𝑅� 𝑗𝑗 , 𝑐𝑐 ( 𝑡𝑡 𝑘𝑘 ) � = für max j = � 100,min { parallel , � kurz | ∆𝑅𝑅 𝑗𝑗 und , 𝑐𝑐 ( 𝑡𝑡 𝑘𝑘 lang )|, ∆𝑅𝑅� }. Die 𝑗𝑗 �� Anwendung , der Ober- und ergibt Untergrenzen für jede Währung ∆𝑅𝑅� auf 𝑗𝑗 die = einen {400,500,300} in Schritt finalen 2 berechneten Satz an Zinsschocks, Schocks und wie die in Tabelle Rundung 1 dargestellt. auf die nächsten 50 BP Schritt 4: Anpassungen für weitere Währungen, die nicht in Tabelle 1 aufgeführt sind Bei Ländern, in denen es im Zeitraum von 2000 bis 2015 größere wirtschaftliche Umbrüche gab, ist die auf den Schritten 1 bis 4 basierende Vorgehensweise möglicherweise nicht angemessen. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Zinssätze der ersten Jahre der Periode erheblich von den Zinssätzen späterer Jahre abweichen. Bei Währungen, die in Tabelle 1 nicht aufgeführt sind, ermittelt man die Zeitreihe für die Berechnung des Durchschnittszinssatzes gemäß Schritt 1 nach dem folgenden Grundsatz: Falls der in Schritt 1 für den Zeitraum von 2000 bis 2006 berechnete Durchschnittszinssatz höher als 700 BP ist, sind die Daten aus den letzten 10 Jahren der Periode (d. h. 2007 bis 2016) bzw. bis zu dem Zeitpunkt zu verwenden, für den noch Daten verfügbar sind; andernfalls sind alle Daten der kompletten Zeitreihe von 2000 bis 2015 zu verwenden. Die Anwendung dieses Grundsatzes erlaubt die Ermittlung von Hochzinsumgebungen und Perioden mit tiefgreifenden strukturellen Veränderungen vor der Finanzkrise. Dieser Grundsatz dient außerdem zur Identifizierung der Währungen, die die Obergrenze (700 BP 0,6 = 420 BP > 400 BP) in den ersten Jahren des Beobachtungszeitraums überschreiten, und unterstützt eine stärkere Berücksichtigung jüngerer beobachteter Zinssätze. ⋅ Tabelle 3 zeigt die Ergebnisse aus der Anwendung der Schritte 1 bis 4 auf EU-Währungen, die nicht in Tabelle 1 aufgeführt sind. Zinsschockgrößen für andere Währungen können anhand der in diesem Abschnitt beschriebenen Methodik in ähnlicher Weise berechnet werden. Tabelle 3. Vorgesehene Zinsschockgröße für weitere EU-Währungen R � shocktype , c BGN CZK DKK HRK HUF PLN RON Parallel 250 200 200 250 300 250 350 Kurz 350 250 250 400 450 350 500 Lang 150 100 150 200 200 150 250 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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