+5.3.1 Erste Kontrollebene
---+93. Die Kreditinstitute sollten sicherstellen, dass die erste Kontrollebene in die Verfahren und …
---+94. Um sicherzustellen, dass angemessene Kontrollmechanismen umgesetzt werden, sollten die …

5.3.1 Erste Kontrollebene

5.3.1 Erste Kontrollebene

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung
93. Die Kreditinstitute sollten sicherstellen, dass die erste Kontrollebene in die Verfahren und …

Die Kreditinstitute sollten sicherstellen, dass die erste Kontrollebene in die Verfahren und Prozesse der operativen Einheiten – hauptsächlich der NPE WUs, die faktisch für die Risiken des Kreditinstituts im spezifischen Kontext der NPE-Abwicklungen verantwortlich sind und diese steuern – eingebunden ist.

94. Um sicherzustellen, dass angemessene Kontrollmechanismen umgesetzt werden, sollten die …

Um sicherzustellen, dass angemessene Kontrollmechanismen umgesetzt werden, sollten die Kreditinstitute über angemessene interne Richtlinien für das Rahmenkonzept zur Abwicklung von notleidenden Risikopositionen verfügen. Die Führungskräfte der operativen Einheiten tragen dafür Sorge, dass diese internen Richtlinien umgesetzt werden, einschließlich durch ihre Berücksichtigung in IT-Verfahren. Anhang 4 zu den vorliegenden Leitlinien vermittelt einen Überblick über die wichtigsten Elemente von Richtlinien in Zusammenhang mit dem NPE-Rahmenkonzept, die von Kreditinstituten berücksichtigt werden sollten.

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
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