+9.1 Governance, Verfahren und Kontrollen
---+9.1.1 Allgemeine Richtlinien und Verfahren
------+179. Ein Kreditinstitut sollte über schriftliche Richtlinien und Verfahren zur Bewertung von …
------+180. Die Richtlinie und die Verfahren sollten ungeachtet ihrer Anerkennungsfähigkeit für …
------+181. Die Richtlinie und die Verfahren sollten vom Leitungsorgan genehmigt und mindestens jährlich …
---+9.1.2 Überwachung und Kontrollen
------+182. Die Kreditinstitute sollten die von internen oder externen Sachverständigen vorgenommenen …
------+183. Die Kreditinstitute sollten eine solide Richtlinie zur internen Qualitätssicherung und solide …
------+184. Darüber hinaus sollte die interne Revisionsfunktion regelmäßig die Konsistenz und Qualität der …
---+9.1.3 Einzelbewertung von Immobilien und Indexierung
------+185. Die Kreditinstitute sollten den Wert von Immobiliensicherheiten häufig überprüfen, und zwar …
------+186. Zur Überwachung des Werts einer Sicherheit und zur Identifizierung von Sicherheiten, die neu …
------+187. Für diese Indexierung können interne oder externe Indizes herangezogen werden, sofern diese …
------+188. Bewertungen und Neubewertungen von Immobiliensicherheiten sollten einzeln und auf Basis des …
------+189. Die zuständigen Behörden sollten einen gemeinsamen Schwellenwert für die Einzel- und …
---+9.1.4 Sachverständige für die Bewertung
------+190. Nach Maßgabe von Artikel 208 Absatz 3 Buchstabe b und Artikel 229 der Verordnung (EU) Nr. …
------+191. Soweit externe Bewertungen herangezogen werden, sollten die Kreditinstitute über eine Auswahl …
------+192. Die Kreditinstitute sollten sicherstellen, dass die in die Auswahl einbezogenen externen …
------+193. Das Kreditinstitut sollte sicherstellen, dass jeder qualifizierte Sachverständige in der …
------+194. Die Auswahl an Sachverständigen sollte über Sachkenntnisse in diversen Bereichen des …
------+195. Um jeglichem Interessenkonflikt hinreichend entgegenzuwirken, sollten die Kreditinstitute …
------+196. Die Kreditinstitute sollten eine angemessene Rotation der Sachverständigen sicherstellen, d. …

9.1 Governance, Verfahren und Kontrollen

9.1 Governance, Verfahren und Kontrollen

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung
9.1.1 Allgemeine Richtlinien und Verfahren

9.1.1 Allgemeine Richtlinien und Verfahren

9.1.2 Überwachung und Kontrollen

9.1.2 Überwachung und Kontrollen

9.1.3 Einzelbewertung von Immobilien und Indexierung

9.1.3 Einzelbewertung von Immobilien und Indexierung

9.1.4 Sachverständige für die Bewertung

9.1.4 Sachverständige für die Bewertung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/