+2. Gegenstand, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
---+Gegenstand
------+5. Diese Leitlinien dienen der Festlegung der Regelungen, Verfahren und Mechanismen für die …
---+Anwendungsbereich
------+6. Diese Leitlinien gelten für Institute im Sinne von Artikel 4 Absatz 1 Ziffer 3 der Verordnung …
------+7. Diese Leitlinien gelten für die institutsinternen Governance-Regelungen und Verfahren in Bezug …
------+8. Die Abschnitte 4 und 8 gelten für alle von Instituten eingegangenen Kreditrisiken mit Ausnahme …
------+9. Die Abschnitte 5 und 6 gelten für Kredite an Verbraucher, Kleinstunternehmen sowie kleine …
------+10. Die zuständigen Behörden können erwägen, die Abschnitte 6 und 7 auch auf Kreditgeber …
------+11. Bei der Immobilienfinanzierung sollten Immobilien mit gemischter Nutzung, z. B. als Gewerbe- …
------+12. Die zuständigen Behörden sollten sicherstellen, dass die Institute diese Leitlinien gemäß …
---+Adressaten
------+13. Die vorliegenden Leitlinien richten sich an die zuständigen Behörden im Sinne von Artikel 4 …
---+Begriffsbestimmungen
------+14. Sofern nicht anders angegeben, werden die Begriffe aus den folgenden Rechtsvorschriften in …
------+15. Für die Zwecke dieser Leitlinien gelten darüber hinaus die folgenden Begriffsbestimmungen …
---+Verhältnismäßigkeit
------+16. Im Interesse einer verhältnismäßigen Anwendung dieser Leitlinien sollten folgende Kriterien …
------+17. Bei der Kreditvergabe an Verbraucher sollten Institute und Kreditgeber gewährleisten, dass die …

2. Gegenstand, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

2. Gegenstand, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung
Gegenstand

Gegenstand

Anwendungsbereich

Anwendungsbereich

Adressaten

Adressaten

Begriffsbestimmungen

Begriffsbestimmungen

Verhältnismäßigkeit

Verhältnismäßigkeit

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/