+38. Die Strategien und Verfahren für das Kreditrisiko sollten Folgendes vorgeben: a. Strategien …
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38. Die Strategien und Verfahren für das Kreditrisiko sollten Folgendes vorgeben: a. Strategien …
Die Strategien und Verfahren für das Kreditrisiko sollten Folgendes vorgeben: - a. Strategien, Verfahren und Regeln für die Genehmigung der Kreditvergabe und die Entscheidungsfindung, einschließlich Genehmigungsstufen im Einklang mit dem Kreditrisikoappetit und den Kreditlimits;
- b. Kreditvergabekriterien unter Berücksichtigung der in Anhang 1 aufgeführten Kriterien;
- c. Anforderungen an den Umgang mit den für die Kreditwürdigkeitsprüfung erforderlichen Informationen und Daten, wie in Abschnitt 5.1 beschrieben;
- d. Anforderungen an die Kreditwürdigkeitsprüfung, einschließlich Sensitivitätsanalyse, wie in Abschnitt 5.2 beschrieben;
- e. Anforderungen an die Aggregation der Risikopositionen und die Kreditrisikolimits und an das Management der Kreditrisikokonzentrationen;
- f. Anforderungen und Verfahren im Hinblick auf die Akzeptanz und den Einsatz von Maßnahmen zur Absicherung und Kreditrisikominderung, um deren Wirksamkeit bei der Minimierung des inhärenten Risikos einer Kreditfazilität zu bestimmen – diese Anforderungen und Verfahren sollten für Assetklassen und Produkttypen spezifisch sein und Art, Umfang und Komplexität der gewährten Kreditfazilitäten angemessen berücksichtigen;
- g. Voraussetzungen für automatisierte Entscheidungsverfahren im Kreditvergabeprozess unter Angabe der Produkte, Segmente und Limits, für die solche Verfahren zugelassen werden;
- h. einen risikobasierten Ansatz für den Umgang mit etwaigen Abweichungen von den Standardrichtlinien, -verfahren und -kriterien für die Kreditvergabe, einschließlich:
- i. Voraussetzungen für den Genehmigungsprozess im Falle von Abweichungen und Ausnahmen sowie spezifische Dokumentationsanforderungen einschließlich Prüfpfad;
- ii. Kriterien für die Ablehnung und Kriterien für die Eskalation von Abweichungen/Ausnahmen auf höhere Entscheidungsebenen (einschließlich Überschreibungen, Hinwegsetzungen, Engagements, die möglicherweise als Ausnahme von den allgemeinen Vergabestandards genehmigt wurden, und anderer nicht den Standards entsprechender Geschäfte, die einem besonderen Verfahren mit anderen Genehmigungsstrukturen unterliegen);
- iii. Anforderungen an die Überwachung der Umstände und Voraussetzungen für eine Kreditvergabe per Ausnahmeentscheidung, einschließlich der Anforderungen an die Überprüfung durch die relevanten Funktionsträger im Zuge der regulären Prüfung der Anwendung und Einhaltung von Strategien und Limits;
- i. Anforderungen an die mit dem Kreditvergabeprozess verbundenen Dokumentations- und Aufzeichnungspflichten, die u. a. für Stichproben- und Abschlussprüfungen benötigt werden – hierzu zählen mindestens die Anforderungen an das Ausfüllen von Kreditanträgen, die qualitative und quantitative Begründung/Analyse und sämtliche Begleitunterlagen, auf deren Grundlage die Kreditfazilität gewährt oder abgelehnt wurde;
- j. Anforderungen an die Überwachung von Kreditvergabetätigkeiten – der interne Kontrollrahmen sollte sicherstellen, dass sich diese auf sämtliche Phasen im Anschluss an die Kreditvergabe erstreckt;
- k. wo anwendbar, die in den Abschnitten 4.3.2, 4.3.3, 4.3.4, 4.3.5 und 4.3.6 beschriebenen Kriterien;
- l. die in den Abschnitten 4.3.1 und 4.3.7 beschriebenen Kriterien.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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