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46. Die Institute sollten über Strategien und Verfahren verfügen, die gewährleisten, dass die …

Die Institute sollten über Strategien und Verfahren verfügen, die gewährleisten, dass die Kreditauszahlung entsprechend der Kreditentscheidung und dem Darlehensvertrag erfolgt. Außerdem sollten sie gewährleisten, dass sie über angemessene Prüfungen verfügen, um Risiken der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu erkennen, zu bewerten und zu steuern, und dass diesbezügliche Aufzeichnungen geführt werden, wie es den umfassenden Verpflichtungen der Institute zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung gemäß der Richtlinie (EU) 2015/849 entspricht.

4.3.2 Gehebelte Transaktionen

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/