+9.1 Garantierte variable Vergütung
---+149. Eine garantierte variable Vergütung kann in verschiedenen Formen vorliegen, etwa als …
---+150. Wird eine garantierte variable Vergütung gemäß Artikel 32 Absatz 1 Buchstabe e der Richtlinie …
---+151. Die Wertpapierfirmen sollten eine garantierte variable Vergütung einem Mitarbeiter nur …
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9.1 Garantierte variable Vergütung

9.1 Garantierte variable Vergütung

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung
149. Eine garantierte variable Vergütung kann in verschiedenen Formen vorliegen, etwa als …

Eine garantierte variable Vergütung kann in verschiedenen Formen vorliegen, etwa als „garantierter Bonus“, „Willkommensbonus“, „Anfangsbonus“, „Mindestbonus“ usw. und kann entweder in Barmitteln oder in Instrumenten gewährt werden.

150. Wird eine garantierte variable Vergütung gemäß Artikel 32 Absatz 1 Buchstabe e der Richtlinie …

Wird eine garantierte variable Vergütung gemäß Artikel 32 Absatz 1 Buchstabe e der Richtlinie (EU) 2019/2034 bei der Einstellung neuer Mitarbeiter gewährt, ist es den Wertpapierfirmen nicht gestattet, eine variable Vergütung für einen längeren Zeitraum als das erste Jahr der Beschäftigung zu garantieren. Eine garantierte variable Vergütung ist eine Ausnahme und darf nur gewährt werden, sofern die Wertpapierfirma über eine solide Eigenmittelausstattung in Einklang mit diesen Leitlinien verfügt.

151. Die Wertpapierfirmen sollten eine garantierte variable Vergütung einem Mitarbeiter nur …

Die Wertpapierfirmen sollten eine garantierte variable Vergütung einem Mitarbeiter nur einmalig gewähren. Diese Anforderung sollte auch auf konsolidierter Ebene gelten und schließt Situationen ein, in denen ein Mitarbeiter einen neuen Vertrag von der gleichen Wertpapierfirma oder von einem anderen Unternehmen im gleichen Konsolidierungskreis erhält.

152. Im Rahmen der Regelungen zur Sicherung dieses Teils der variablen Vergütung dürfen die …

Im Rahmen der Regelungen zur Sicherung dieses Teils der variablen Vergütung dürfen die Wertpapierfirmen beschließen, die Anforderungen an Malus- und Rückforderungsvereinbarungen nicht auf die garantierte variable Vergütung anzuwenden. Die Wertpapierfirmen können den vollständigen Betrag in nicht zurückbehaltenen Barmitteln auszahlen.

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/