+10 Richtlinien für den Umgang mit Interessenkonflikten auf Firmenebene
---+96. Das Leitungsorgan sollte für die Festlegung, Genehmigung und Überwachung der Umsetzung und …
---+97. Die Maßnahmen der Wertpapierfirmen zur Steuerung oder, soweit angemessen, Minderung von …
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10 Richtlinien für den Umgang mit Interessenkonflikten auf Firmenebene
10 Richtlinien für den Umgang mit Interessenkonflikten auf Firmenebene
1. Übersicht
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Regulierung |
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96. Das Leitungsorgan sollte für die Festlegung, Genehmigung und Überwachung der Umsetzung und …
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Das Leitungsorgan sollte für die Festlegung, Genehmigung und Überwachung der Umsetzung und Pflege von wirksamen Richtlinien zur Ermittlung, Bewertung, Steuerung und Minderung oder Vermeidung tatsächlicher und potenzieller Interessenkonflikte auf Firmenebene, z. B. infolge der verschiedenen Tätigkeiten und Funktionen der Wertpapierfirma, von verschiedenen Wertpapierfirmen im aufsichtlichen Konsolidierungskreis oder von verschiedenen Geschäftsbereichen oder Geschäftseinheiten innerhalb einer Wertpapierfirma, oder bezüglich externer Interessenträger zuständig sein. Bei der Festlegung dieser Richtlinien sollten sich die Wertpapierfirmen bewusst sein, dass diese auch mit Artikel 16 Absatz 3 und Artikel 23 der Richtlinie 2014/65/EU sowie mit den Artikeln 33 bis 35 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/565 der Kommission in Einklang stehen müssen.
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97. Die Maßnahmen der Wertpapierfirmen zur Steuerung oder, soweit angemessen, Minderung von …
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Die Maßnahmen der Wertpapierfirmen zur Steuerung oder, soweit angemessen, Minderung von Interessenkonflikten sollten dokumentiert werden und unter anderem Folgendes umfassen: - a. eine geeignete Aufgabentrennung, z. B. die Übertragung kollidierender Tätigkeiten im Rahmen der Verarbeitung von Transaktionen oder die Erbringung von Dienstleistungen für unterschiedliche Personen oder die Übertragung von Aufsichts- und Berichtsaufgaben bei kollidierenden Tätigkeiten auf unterschiedliche Personen;
- b. die Einrichtung von Informationssperren, z. B. durch die physische Trennung bestimmter Geschäftsbereiche oder Einheiten.
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1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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