+15. Das Leitungsorgan in seiner Aufsichtsfunktion sollte Zugang zu ausreichend detaillierten Daten …

15. Das Leitungsorgan in seiner Aufsichtsfunktion sollte Zugang zu ausreichend detaillierten Daten …

Das Leitungsorgan in seiner Aufsichtsfunktion sollte Zugang zu ausreichend detaillierten Daten und Informationen in ausreichender Qualität haben und diese berücksichtigen, um seine Aufgaben bezüglich der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung wirksam wahrnehmen zu können. Mindestens sollte das Leitungsorgan in seiner Aufsichtsfunktion unmittelbaren und rechtzeitigen Zugang zum Tätigkeitsbericht des Geldwäschebeauftragten, zum Bericht der internen Revision, gegebenenfalls zu den Ergebnissen und Feststellungen externer Prüfer sowie zu den Feststellungen der zuständigen Behörde, zur einschlägigen Kommunikation mit der FIU sowie zu Mitteilungen über Aufsichtsmaßnahmen oder auferlegte Sanktionen haben.

4.1.2 Rolle des Leitungsorgans in seiner Leitungsfunktion im Rahmen der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
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