+77. Wenn das Mutterunternehmen ein Kredit- oder Finanzinstitut und daher Verpflichteter gemäß der …

77. Wenn das Mutterunternehmen ein Kredit- oder Finanzinstitut und daher Verpflichteter gemäß der …

Wenn das Mutterunternehmen ein Kredit- oder Finanzinstitut und daher Verpflichteter gemäß der Richtlinie (EU) 2015/849 ist, sollte sein Leitungsorgan mindestens die folgenden Aufgaben wahrnehmen:

  • a) um über ein Verzeichnis der Risiken in Zusammenhang mit Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu verfügen, denen die einzelnen Unternehmen der Gruppe ausgesetzt sind, muss das Leitungsorgan dafür sorgen, dass die Unternehmen der Gruppe auf koordinierte Weise ihre eigenen unternehmensweiten Risikobewertungen bezüglich Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung auf der Grundlage einer gemeinsamen Methode, aber unter Berücksichtigung ihrer eigenen Besonderheiten durchführen, wobei Artikel 8 Absatz 1 der Richtlinie (EU) 2015/849 und den überarbeiteten EBA-Leitlinien zu den Risikofaktoren für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung15 Rechnung zu tragen ist;
  • b) wenn es von Mitgliedern des Leitungsorgans der Gruppe oder von einer für die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zuständigen Führungskraft oder direkt vom Geldwäschebeauftragten der Gruppe über Aufsichtsmaßnahmen, die in den Unternehmen der Gruppe von der zuständigen Behörde durchgeführt wurden, oder über in diesem Rahmen festgestellte Mängel informiert wird, muss das Leitungsorgan sicherstellen, dass von dem Tochterunternehmen oder der Zweigniederlassung rechtzeitig und wirksam Abhilfemaßnahmen durchgeführt und abgeschlossen werden.

4.3.3 Organisatorische Anforderungen auf Gruppenebene


15 Überarbeitete EBA-Leitlinien zu den Risikofaktoren für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung: EBA/GL/2021/02.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/