+184. Sofern relevant, sollten die zuständigen Behörden folgende Quellen inhärenter Risiken …

184. Sofern relevant, sollten die zuständigen Behörden folgende Quellen inhärenter Risiken …

Sofern relevant, sollten die zuständigen Behörden folgende Quellen inhärenter Risiken beurteilen:

  • a. Anzahl und Auftragswert der bearbeiteten Kundenaufträge;
  • b. Art der zugrunde liegenden Vermögenswerte (OTC, mehr oder weniger liquide usw.);
  • c. Auftragsarten und -merkmale (nach Blockaufträgen, Festpreis usw.);
  • d. Übertragungs- oder Ausführungsmerkmale (elektronischer Handel oder sprachbasiert usw.);
  • e. Übertragungs- oder Ausführungsprozesse und -organisation (eigene Handelsabteilung für jede Anlageklasse, Händler, Handel für eigene Rechnung, Marktzugang usw.).

6.3.3 Bewertung des Risikomanagements und der Kontrollen in Bezug auf das Kundenrisiko

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/