+184. Sofern relevant, sollten die zuständigen Behörden folgende Quellen inhärenter Risiken …
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184. Sofern relevant, sollten die zuständigen Behörden folgende Quellen inhärenter Risiken …
Sofern relevant, sollten die zuständigen Behörden folgende Quellen inhärenter Risiken beurteilen: - a. Anzahl und Auftragswert der bearbeiteten Kundenaufträge;
- b. Art der zugrunde liegenden Vermögenswerte (OTC, mehr oder weniger liquide usw.);
- c. Auftragsarten und -merkmale (nach Blockaufträgen, Festpreis usw.);
- d. Übertragungs- oder Ausführungsmerkmale (elektronischer Handel oder sprachbasiert usw.);
- e. Übertragungs- oder Ausführungsprozesse und -organisation (eigene Handelsabteilung für jede Anlageklasse, Händler, Handel für eigene Rechnung, Marktzugang usw.).
6.3.3 Bewertung des Risikomanagements und der Kontrollen in Bezug auf das Kundenrisiko
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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