+387. In Einklang mit Artikel 39 Absatz 2 Buchstabe b der Richtlinie (EU) 2019/2034 können die …
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387. In Einklang mit Artikel 39 Absatz 2 Buchstabe b der Richtlinie (EU) 2019/2034 können die …
In Einklang mit Artikel 39 Absatz 2 Buchstabe b der Richtlinie (EU) 2019/2034 können die zuständigen Behörden - a. von der Wertpapierfirma eine Änderung ihrer allgemeinen Governance-Regelungen und ihrer Organisation unter anderem mittels folgender Maßnahmen verlangen:
| • | Änderung der organisations- oder funktionsbezogenen Struktur, einschließlich Berichtswegen; | | • | Anpassung der Risikostrategien oder der Art und Weise, wie diese Strategien organisationsweit entwickelt und umgesetzt werden, und/oder | | • | mehr Transparenz der Governance-Regelungen; |
- b. von der Wertpapierfirma eine Änderung der Organisation, Zusammensetzung oder Arbeitsregelungen des Leitungsorgans verlangen;
- c. von der Wertpapierfirma eine Verstärkung ihrer allgemeinen Risikomanagementregelungen unter anderem mittels folgender Maßnahmen verlangen:
| • | Änderungen im Hinblick auf die Risikobereitschaft (oder ihre Verringerung) oder im Hinblick auf die Governance-Regelungen zur Festlegung der Risikobereitschaft und Entwicklung der allgemeinen Risikostrategie; | | • | Verbesserung des ICAAP oder ILAAP und der betreffenden Modelle, wenn diese als nicht zweckdienlich erachtet werden; | | • | Erweiterung der Stresstestkapazitäten und des allgemeinen Stresstestprogramms und/oder | | • | Verbesserung der Notfallplanung; 125 | | d. von der Wertpapierfirma Kontrollfunktionen | eine Verstärkung der internen Kontrollregelungen und unter anderem mittels folgender Maßnahmen verlangen: | | • | Gewährleistung der Unabhängigkeit und einer angemessenen Personalausstattung der Innenrevision und/oder | | • | Verbesserung des internen Berichterstattungsprozesses, um eine angemessene Berichterstattung an das Leitungsorgan zu gewährleisten; |
- e. von der Wertpapierfirma eine Verbesserung der Informationssysteme oder der Regelungen zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs beispielsweise durch folgende Auflagen verlangen:
| • | Verbesserung der Zuverlässigkeit von Systemen und/oder | | • | Erstellung und Testen von Betriebskontinuitätsplänen. |
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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