+387. In Einklang mit Artikel 39 Absatz 2 Buchstabe b der Richtlinie (EU) 2019/2034 können die …

387. In Einklang mit Artikel 39 Absatz 2 Buchstabe b der Richtlinie (EU) 2019/2034 können die …

In Einklang mit Artikel 39 Absatz 2 Buchstabe b der Richtlinie (EU) 2019/2034 können die zuständigen Behörden

  • a. von der Wertpapierfirma eine Änderung ihrer allgemeinen Governance-Regelungen und ihrer Organisation unter anderem mittels folgender Maßnahmen verlangen:
•Änderung der organisations- oder funktionsbezogenen Struktur, einschließlich Berichtswegen;
•Anpassung der Risikostrategien oder der Art und Weise, wie diese Strategien organisationsweit entwickelt und umgesetzt werden, und/oder
•mehr Transparenz der Governance-Regelungen;
  • b. von der Wertpapierfirma eine Änderung der Organisation, Zusammensetzung oder Arbeitsregelungen des Leitungsorgans verlangen;
  • c. von der Wertpapierfirma eine Verstärkung ihrer allgemeinen Risikomanagementregelungen unter anderem mittels folgender Maßnahmen verlangen:
•Änderungen im Hinblick auf die Risikobereitschaft (oder ihre Verringerung) oder im Hinblick auf die Governance-Regelungen zur Festlegung der Risikobereitschaft und Entwicklung der allgemeinen Risikostrategie;
•Verbesserung des ICAAP oder ILAAP und der betreffenden Modelle, wenn diese als nicht zweckdienlich erachtet werden;
•Erweiterung der Stresstestkapazitäten und des allgemeinen Stresstestprogramms und/oder
•Verbesserung der Notfallplanung; 125
d. von der Wertpapierfirma Kontrollfunktioneneine Verstärkung der internen Kontrollregelungen und unter anderem mittels folgender Maßnahmen verlangen:
•Gewährleistung der Unabhängigkeit und einer angemessenen Personalausstattung der Innenrevision und/oder
•Verbesserung des internen Berichterstattungsprozesses, um eine angemessene Berichterstattung an das Leitungsorgan zu gewährleisten;
  • e. von der Wertpapierfirma eine Verbesserung der Informationssysteme oder der Regelungen zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs beispielsweise durch folgende Auflagen verlangen:
•Verbesserung der Zuverlässigkeit von Systemen und/oder
•Erstellung und Testen von Betriebskontinuitätsplänen.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/