+112. Wenn sie Verhaltensannahmen über Salden ohne spezifischen Zinsanpassungstermin zum Zwecke der …

112. Wenn sie Verhaltensannahmen über Salden ohne spezifischen Zinsanpassungstermin zum Zwecke der …

Wenn sie Verhaltensannahmen über Salden ohne spezifischen Zinsanpassungstermin zum Zwecke der Steuerung des Zinsänderungsrisikos treffen, sollten die Institute:

  • (a) in der Lage sein, „Kernsalden“ (d. h. Einlagen, die stabil sind und bei denen eine Zinsanpassung auch bei bedeutsamen Veränderungen des Zinsumfelds unwahrscheinlich ist) und/oder andere Einlagen zu identifizieren, deren begrenzte Elastizität gegenüber Zinsänderungen von Banken modelliert werden könnte;
  • (b) die Modellierungsannahmen für diese Einlagen sollten die Merkmale des Einlegers (z. B. Privat-/Großkunde) und des Kontos (z. B. Zahlungsverkehrskonto/Nicht-Zahlungsverkehrskonto) widerspiegeln. Es folgt eine allgemeine Beschreibung der vorgenannten Kategorien:
  • i. Für den Zahlungsverkehr bestimmte Privatkundeneinlagen umfassen zinslose und sonstige Privatkonten, deren Zinskomponente für die Entscheidung des Kunden, dort Geld zu verwahren, keine Rolle spielt.
  • ii. Nicht für den Zahlungsverkehr bestimmte Privatkundeneinlagen umfassen Privatkonten (einschließlich regulierter Konten), deren Zinskomponente für die Entscheidung des Kunden, dort Geld zu verwahren, eine Rolle spielt.
  • iii. Großkundeneinlagen umfassen Konten von Unternehmens- und sonstigen Großkunden, ausgenommen Interbankenkonten oder andere Konten mit voller Zinssensitivität;
  • (c) die potenzielle Migration zwischen Einlagen ohne spezifischen Zinsanpassungstermin und anderen Einlagen beurteilen, die in verschiedenen Zinsszenarien zu einer Änderung zentraler verhaltensabhängiger Modellierungsannahmen führen könnte;
  • (d) potenzielle Einschränkungen bei der Zinsanpassung von Privatkundeneinlagen in Umfeldern mit niedrigen oder negativen Zinssätzen und die Auswirkungen berücksichtigen, die solche Einschränkungen auf die Stabilität von Einlagen in verschiedenen Zinsszenarien haben können;
  • (e) sicherstellen, dass Annahmen über den Rückgang von Kernsalden und anderen modellierten Salden den Nettozinsertragsvorteil vorsichtig und angemessen gegen das zusätzliche Risiko für den wirtschaftlichen Wert infolge der Festschreibung künftiger Zinserträge aus den über diese Salden finanzierten Vermögenswerten und gegen potenzielle Umsatzeinbußen bei steigenden Zinsen abwägen;
  • (f) die Bedeutung statistischer oder quantitativer Methoden zur Bestimmung der verhaltensabhängigen Zinsanpassungstermine und des Cashflow-Profils von unbefristeten Einlagen (NMDs) betonen; die Bestimmung geeigneter Modellierungsannahmen für NMDs (d. h. in einer zukunftsgerichteten Perspektive) kann den ergänzenden Beitrag verschiedener Experten innerhalb eines Instituts (z. B. Risikomanagement- und Risikokontrollabteilung, Vertrieb und Treasury) erfordern.
  • (g) diese Annahmen im Rahmen ihrer Regelwerke und Verfahren angemessen dokumentieren und über einen Prozess für ihre laufende Überprüfung verfügen;
  • (h) die Auswirkungen der Annahmen auf ihre eigenen Risikomesswerte und Entscheidungen zur internen Kapitalzuweisung verstehen, indem sie sich u. a. bei der regelmäßigen Durchführung von Sensitivitätsanalysen für wichtige Parameter (z. B. Prozentsatz und Laufzeit von Kernsalden auf Konten sowie Weitergabequote) und bei der regelmäßigen Berechnung der Messgrößen nicht auf Verhaltensannahmen, sondern auf die jeweiligen Vertragsbedingungen stützen, um die Auswirkungen solcher Annahmen auf die verschiedenen IRRBB-Messgrößen zu isolieren;
  • (i) Stresstests durchführen, um die Sensitivität der gewählten Risikomessgrößen gegenüber Änderungen zentraler Annahmen zu verstehen, und die Ergebnisse dieser Tests bei Entscheidungen über die interne Kapitalzuweisung berücksichtigen.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/