+28. Bestehen die Mittel für den Erwerb der qualifizierten Beteiligungen aus Kryptowerten oder …

28. Bestehen die Mittel für den Erwerb der qualifizierten Beteiligungen aus Kryptowerten oder …

Bestehen die Mittel für den Erwerb der qualifizierten Beteiligungen aus Kryptowerten oder stammen sie aus dem Tausch von Kryptowerten in eine Fiatwährung, sollten die zuständigen Behörden zusätzlich zur Anwendung der Methode, die in Titel II Kapitel 3 Abschnitt 14 der Gemeinsamen ESA-Leitlinien zu qualifizierten Beteiligungen in Bezug auf den Verdacht auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung dargelegt ist, auch Folgendes ermitteln:

  • a. die vom interessierten Erwerber verwendete Distributed-Ledger-Adresse, sofern eine Übertragung von Kryptowerten in einem Netzwerk unter Verwendung von Distributed-Ledger-Technologie oder Ähnlichem registriert wird, und die vom interessierten Erwerber verwendete Kryptowerte-Kontonummer, sofern ein solches Konto vorhanden ist und für die Abwicklung der Transaktion verwendet wird;
  • b. die vom interessierten Erwerber verwendete Kontonummer für Krypto-Vermögenswerte, wenn eine Übertragung von Krypto-Vermögenswerten nicht in einem Netz registriert wird, das die Distributed-Ledger-Technologie oder Ähnliches verwendet;
  • c. eine eindeutige Transaktionskennung, wenn eine Übertragung von Krypto-Vermögenswerten nicht in einem Netzwerk registriert wird, das die Distributed-Ledger-Technologie oder eine ähnliche Technologie verwendet, und nicht von einem oder auf ein Krypto-Vermögenskonto erfolgt; und
  • d. gegebenenfalls den oder die Kryptowerte-Dienstleister der an der Transaktion beteiligten Parteien.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/