+Leitlinien zu den Kriterien für die Freistellung von Wertpapierfirmen von den Liquiditätsanforderungen gemäß Artikel 43 Absatz 4 der Verordnung (EU) 2019/2033 (EBA/GL/2022/10)
---+1. Einhaltung der Leitlinien und Meldepflichten
------+Status dieser Leitlinien
---------+1. Das vorliegende Dokument enthält Leitlinien, die gemäß Artikel 16 der Verordnung (EU) Nr. …
---------+2. Leitlinien legen fest, was nach Ansicht der EBA angemessene Aufsichtspraktiken innerhalb des …
------+Meldepflichten
---------+3. Nach Artikel 16 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 müssen die zuständigen Behörden der …
---------+4. Gemäß Artikel 16 Absatz 3 werden die Mitteilungen auf der Website der EBA veröffentlicht.
---+2. Gegenstand, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
------+Gegenstand
---------+5. In diesen Leitlinien werden die Kriterien näher festgelegt, die die zuständigen Behörden …
------+Anwendungsbereich
---------+6. Diese Leitlinien gelten für Wertpapierfirmen auf Einzelbasis im Rahmen des in Artikel 43 der …
------+Adressaten
---------+7. Diese Leitlinien richten sich an die zuständigen Behörden im Sinne von Artikel 4 Nummer 2 …
------+Begriffsbestimmungen
---------+8. Sofern nicht anders angegeben, haben die in der Richtlinie (EU) 2019/2034 und der Verordnung …
---+3. Umsetzung
------+Geltungsbeginn
---------+9. Diese Leitlinien gelten ab 28.11.2022.
---+4. Leitlinien
------+4.1 Allgemeine Erwägungen
---------+10. Die zuständigen Behörden können eine Wertpapierfirma, die die in Artikel 12 Absatz 1 der …
---------+11. Hat eine zuständige Behörde einer Wertpapierfirma gemäß Artikel 42 der Richtlinie (EU) …
---------+12. Die zuständigen Behörden sollten eine Wertpapierfirma nur auf der Grundlage eines …
------+4.2 Wertpapierfirmen, die für eine Freistellung in Betracht kommen
---------+13. Bei der Freistellung von den Liquiditätsanforderungen gemäß Artikel 43 Absatz 1 der Verordnung …
---------+14. Die zuständigen Behörden sollten prüfen, ob von einer Wertpapierfirma erbrachte …
---------+15. Die zuständigen Behörden sollten prüfen, ob andere von einer Wertpapierfirma erbrachte …
---------+16. Die zuständigen Behörden sollten bei der Freistellung einer Wertpapierfirma von den …
---------+17. Die zuständigen Behörden sollten keine Freistellung gewähren, wenn eine Wertpapierfirma in …
------+4.3 Kriterien für die Freistellung
---------+18. Die zuständigen Behörden sollten nach Eingang eines Antrags einer Wertpapierfirma prüfen, ob …
---------+19. Für die Zwecke der in Absatz 18 genannten Prüfung sollten die zuständigen Behörden die Risiken …
---------+20. Die zuständigen Behörden können eine Wertpapierfirma, die kontinuierlich Portfolio-Verwaltung …
---------+21. Die Prüfung des Bedarfs an liquiden Finanzmitteln sollte sowohl unter normalen Bedingungen als …
------+4.4 Bereitzustellende Angaben
---------+22. Bei der Prüfung der Freistellung sollten die zuständigen Behörden alle relevanten Informationen …
---------+23. Die zuständigen Behörden sollten zusätzliche Informationen oder Nachweise anfordern, um …
---------+24. Im Falle einer wesentlichen Änderung der mit dem Antrag auf Freistellung übermittelten …
------+4.5 Änderung und Widerruf der Freistellung
---------+25. Die zuständigen Behörden sollten einer Wertpapierfirma keine Freistellung gewähren, wenn sie …
---------+26. Die zuständigen Behörden sollten sicherstellen, dass die Wertpapierfirma die zuständige Behörde …
---------+27. Die zuständigen Behörden sollten die Freistellung widerrufen, wenn sie der Auffassung sind …
---------+28. Die zuständigen Behörden sollten sicherstellen, dass die Wertpapierfirma die …
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Leitlinien zu den Kriterien für die Freistellung von Wertpapierfirmen von den Liquiditätsanforderungen gemäß Artikel 43 Absatz 4 der Verordnung (EU) 2019/2033 (EBA/GL/2022/10)

Leitlinien zu den Kriterien für die Freistellung von Wertpapierfirmen von den Liquiditätsanforderungen gemäß Artikel 43 Absatz 4 der Verordnung (EU) 2019/2033 (EBA/GL/2022/10)

https://www.eba.europa.eu/activities/single-rulebook/regulatory-activities/investment-firms/guidelines-liquidity-requirements-exemption-investment-firms – PDF

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung
1. Einhaltung der Leitlinien und Meldepflichten

1. Einhaltung der Leitlinien und Meldepflichten

2. Gegenstand, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

2. Gegenstand, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

3. Umsetzung

3. Umsetzung

4. Leitlinien

4. Leitlinien

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung

Verknüpfte Vorgänge

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