+variablen und dem festen Bestandteil der Vergütung werden wie folgt berechnet:

variablen und dem festen Bestandteil der Vergütung werden wie folgt berechnet:

Der Betrag der variablen Vergütung, der abgezinst werden kann, weil er in für mindestens fünf Jahre zurückbehaltenen Instrumenten ausgezahlt wird, beträgt 30 000 EUR. Es wurden jedoch verschiedene Abzinsungsfaktoren verwendet, da für 20 000 EUR die Wartezeit fünf Jahre, für die restlichen 10 000 EUR aber sechs Jahre beträgt. Diese beiden Beträge werden am Ende des Zurückbehaltungszeitraums zum festen Anspruch, die Wartezeit entspricht also dem Zurückbehaltungszeitraum. Ein zeitanteiliger Bezug findet in diesem Beispiel nicht statt. Der abgezinste Bestandteil der variablen Vergütung beträgt insgesamt 13 630,84 EUR, sodass der Gesamtbetrag der variablen Vergütung für die Zwecke der Berechnung des Verhältnisses zwischen der variablen und der festen Vergütung 133 630,84 EUR beträgt (150 000 – 30 000 + 13 630,84). Das Verhältnis zwischen dem variablen und dem festen Bestandteil der Gesamtvergütung beträgt in diesem Beispiel (133 630,84/135 000)*100 = 98,99 %.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass unter den oben beschriebenen Annahmen und Voraussetzungen das Institut einem Mitarbeiter eine Gesamtvergütung von 285 000 EUR gewähren kann, die sich aus einer festen Vergütung von 135 000 EUR und einer variablen Vergütung von 150 000 EUR zusammensetzt und damit im Rahmen des Verhältnisses von 1:1 bleibt.

Von der variablen Vergütung in Höhe von 150 000 EUR müssen mindestens 40 % (60 000 EUR) zurückbehalten werden. Gilt dies im Rahmen der geltenden Rechtsvorschriften als besonders hoher Betrag, müssen mindestens 60 % (90 000 EUR) zurückbehalten werden. In jedem Fall müssen mindestens 75 000 EUR in Instrumenten ausgezahlt werden.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/