+110. Kreditinstitute sollten abgesehen vom Umfang der Herabstufung beim Rating (Anzahl der …
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110. Kreditinstitute sollten abgesehen vom Umfang der Herabstufung beim Rating (Anzahl der …
Kreditinstitute sollten abgesehen vom Umfang der Herabstufung beim Rating (Anzahl der „Stufen“) weitergehende Betrachtungen anstellen, da bei einer Änderung um eine Stufe die PD-Veränderung nicht linear sein muss (beispielsweise beträgt bei einer Risikoposition mit BB-Rating die Ausfallwahrscheinlichkeit über fünf Jahre ungefähr das Dreifache der PD bei einem BBB-Rating, basierend auf aktuellen Daten und Analysen für bestimmte Rechtsräume). Da außerdem die Signifikanz der Änderung um eine Stufe von der Granularität des Ratingsystems einer Bank – und folglich der „Breite“ einer jeden Stufe – abhängt, sollte eine geeignete Ausgangssegmentierung festgelegt werden, damit eine signifikante Erhöhung des Ausfallrisikos für ein einzelnes Kreditengagement oder eine Gruppe von Kreditengagements innerhalb eines Segments keinesfalls verschleiert wird. In diesem Zusammenhang sollten Kreditinstitute sicherstellen, dass Ratingsysteme für Ausfallrisiken eine ausreichende Anzahl von Stufen umfassen, um das Ausfallrisiko hinlänglich zu unterscheiden. Kreditinstitute sollten zudem bedenken, dass eine signifikante Erhöhung des Ausfallrisikos auch vor einer Änderung der Bonitätseinstufung auftreten kann.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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