+Gegenstand und Anwendungsbereich
---+5. Mit den vorliegenden Leitlinien kommt die EBA ihrer Pflicht zur Herausgabe von Leitlinien gemäß …
---+6. Gemäß Artikel 99 Absatz 1 der Richtlinie finden diese Leitlinien auf Beschwerden Anwendung, die …

Gegenstand und Anwendungsbereich

Gegenstand und Anwendungsbereich

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung
5. Mit den vorliegenden Leitlinien kommt die EBA ihrer Pflicht zur Herausgabe von Leitlinien gemäß …

Mit den vorliegenden Leitlinien kommt die EBA ihrer Pflicht zur Herausgabe von Leitlinien gemäß Artikel 100 Absatz 6 der Richtlinie (EU) 2015/2366 vom 25. November 2015 über Zahlungsdienste im Binnenmarkt nach.

6. Gemäß Artikel 99 Absatz 1 der Richtlinie finden diese Leitlinien auf Beschwerden Anwendung, die …

Gemäß Artikel 99 Absatz 1 der Richtlinie finden diese Leitlinien auf Beschwerden Anwendung, die bei den zuständigen Behörden wegen mutmaßlicher Verstöße der Zahlungsdienstleister gegen die Richtlinie (EU) 2015/2366 eingelegt werden. Gemäß Artikel 100 Absatz 6 der Richtlinie sind diese Beschwerden seitens der zuständigen Behörden zur Gewährleistung und Überwachung der Einhaltung der Richtlinie (EU) 2015/2366 in Betracht zu ziehen. Diese Beschwerden können seitens Zahlungsdienstnutzern und anderen interessierten Parteien eingelegt werden, einschließlich Zahlungsdienstleistern, die durch die zur Beschwerde geführten Situation(en) beeinträchtigt sind, und Verbraucherverbänden („Beschwerdeführer“).

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/