+Gegenstand und Anwendungsbereich
---+5. Mit den vorliegenden Leitlinien kommt die EBA ihrer Pflicht zur Herausgabe von Leitlinien gemäß …
---+6. Gemäß Artikel 99 Absatz 1 der Richtlinie finden diese Leitlinien auf Beschwerden Anwendung, die …
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Gegenstand und Anwendungsbereich
Gegenstand und Anwendungsbereich
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
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5. Mit den vorliegenden Leitlinien kommt die EBA ihrer Pflicht zur Herausgabe von Leitlinien gemäß …
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Mit den vorliegenden Leitlinien kommt die EBA ihrer Pflicht zur Herausgabe von Leitlinien gemäß Artikel 100 Absatz 6 der Richtlinie (EU) 2015/2366 vom 25. November 2015 über Zahlungsdienste im Binnenmarkt nach.
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6. Gemäß Artikel 99 Absatz 1 der Richtlinie finden diese Leitlinien auf Beschwerden Anwendung, die …
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Gemäß Artikel 99 Absatz 1 der Richtlinie finden diese Leitlinien auf Beschwerden Anwendung, die bei den zuständigen Behörden wegen mutmaßlicher Verstöße der Zahlungsdienstleister gegen die Richtlinie (EU) 2015/2366 eingelegt werden. Gemäß Artikel 100 Absatz 6 der Richtlinie sind diese Beschwerden seitens der zuständigen Behörden zur Gewährleistung und Überwachung der Einhaltung der Richtlinie (EU) 2015/2366 in Betracht zu ziehen. Diese Beschwerden können seitens Zahlungsdienstnutzern und anderen interessierten Parteien eingelegt werden, einschließlich Zahlungsdienstleistern, die durch die zur Beschwerde geführten Situation(en) beeinträchtigt sind, und Verbraucherverbänden („Beschwerdeführer“).
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1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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