+44. Außerdem sollten die Institute in ihren Strategien angeben, wie sie die Risiken der Geldwäsche …

44. Außerdem sollten die Institute in ihren Strategien angeben, wie sie die Risiken der Geldwäsche …

Außerdem sollten die Institute in ihren Strategien angeben, wie sie die Risiken der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (GW/TF), denen sie infolge ihrer Kreditvergabetätigkeiten ausgesetzt sind, bewerten und steuern.15 Insbesondere sollten die Institute:

  • a. auf der Ebene ihrer Geschäftstätigkeit das Risiko der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung erkennen, bewerten und steuern, das mit der Art ihrer Kunden, den von den Instituten angebotenen Kreditprodukten, den Regionen ihrer Engagements und den verwendeten Vertriebskanälen einhergeht;
  • b. auf der Ebene der einzelnen Geschäftsbeziehung das mit dieser Beziehung verbundene Risiko der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung erkennen, bewerten und steuern – in diesem Rahmen sollten die Institute:
  • i. prüfen, welchem Zweck der Kredit dient;
  • ii. prüfen, in welchem Umfang eine mit der Kreditfazilität in Zusammenhang stehende natürliche oder juristische Person, bei der es sich weder um den Kreditnehmer noch das Institut handelt, das Risiko der Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung mit sich bringt;
  • iii. insbesondere in Situationen, in denen ein mit der einzelnen Geschäftsbeziehung verbundenes Risiko der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung festgestellt wird, risikosensitive Maßnahmen ergreifen, um festzustellen, ob die zur Rückzahlung des Kredits verwendeten Mittel, einschließlich der als Sicherheit gestellten Bar- oder Geldersatzmittel, legitimer Herkunft sind. Bei der Prüfung, ob die Mittel legitimer Herkunft sind, sollten die Institute berücksichtigen, auf welche Aktivität sie zurückgehen und ob die diesbezüglichen Informationen glaubwürdig sind und mit dem Wissen des Instituts über den Kunden und seine berufliche Tätigkeit übereinstimmen.

15 Gemäß der Richtlinie (EU) 2015/849 sind Institute verpflichtet, wirksame Strategien und Verfahren zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung einzuführen und aufrechtzuerhalten und entsprechende Vorfälle ggf. aufzudecken und zu bekämpfen. Des Weiteren sollten die Institute die Gemeinsamen Leitlinien der ESA zu Risikofaktoren (JC 2017 37) konsultieren, um sich genauer über diese Punkte zu informieren.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/